Neuer Friedhof Offenbach: Grabarten, Grabstein-Regeln und Steinmetz-Tipps 2026
Wer auf dem Neuen Friedhof in Offenbach am Main eine Beisetzung plant oder ein Grabmal auswählt, befindet sich oft in einer emotionalen Ausnahmesituation. In solchen Momenten ist komplexes Behördendeutsch eine zusätzliche Belastung. Die Friedhofsverwaltung der Eigenbetriebe Stadt Offenbach (ESO) gibt strenge Richtlinien für Grabarten, Gestaltung und Ruhefristen vor, die zum 1. Januar 2026 durch eine neue Gebührenordnung aktualisiert wurden. Dieser Ratgeber schlüsselt die Vorgaben für Sie verständlich auf und beleuchtet die Besonderheiten der interkulturellen Gräberfelder.
Lassen Sie sich diesen Artikel in Sekundenschnelle zusammenfassen.

Brauchen Sie Unterstützung beim Grabmal auf dem Neuen Friedhof? Wir übernehmen für Sie als lokaler Fachbetrieb alle Anträge, Vorgaben und Zeichnungen bei der ESO.
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1. Kurzüberblick: Wichtige Fakten zum Neuen Friedhof
Um Ihnen den Einstieg in die Planung zu erleichtern, haben wir die wesentlichsten Rahmenbedingungen der Offenbacher Friedhofssatzung für Sie verdichtet.
Auf einen Blick: Adresse, Öffnungszeiten & Anfahrt
Adresse & Verwaltung: Der Neue Friedhof liegt an der Mühlheimer Straße 425 in 63075 Offenbach am Main. Hier hat auch die zentrale Friedhofsverwaltung der ESO (Eigenbetrieb Stadtwerke Offenbach) ihren Sitz.
Öffnungszeiten:
November bis Februar: 08:00 - 17:00 Uhr
März und Oktober: 07:00 - 18:00 Uhr (Sa/So/Feiertage ab 08:00 Uhr)
April bis September: 07:00 - 20:00 Uhr
Infrastruktur vor Ort: Das Gelände ist gut über die B43 sowie den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Eine große Trauerhalle mit angeschlossenem, konfessionsneutralen Sezierraum (z. B. für die rituelle Totenwaschung Ghusl) steht direkt auf dem Friedhofsgelände zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
Ruhefristen & Laufzeiten
Die reguläre Ruhefrist beträgt exakt 25 Jahre. Reihengräber können nicht verlängert werden, Dauergräber hingegen starten bei 30 Jahren und sind flexibel verlängerbar.
Genehmigungspflicht
Jedes Grabmal erfordert vorab einen formalen Bauantrag bei der Stadt (ESO), der 6 Wochen vor der Aufstellung einzureichen ist.
Interkulturelle Gräberfelder
Der Neue Friedhof bietet dedizierte jüdische und muslimische Bereiche, die Besonderheiten wie das Ewigkeitsrecht oder sarglose Bestattungen ermöglichen.
Material & Sicherheit
Verwendete Steine müssen mindestens 14 cm stark sein. Die Herkunft aus zertifiziert kinderarbeitsfreien Quellen ist strikt nachzuweisen.
2. Grabarten und Laufzeiten: Flexibilität vs. feste Fristen
Die Wahl der Grabart bestimmt nicht nur die Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die exakte Dauer der Grabruhe. Die reguläre Ruhefrist für Erd- und Feuerbestattungen auf dem Neuen Friedhof beträgt 25 Jahre. Auf begründeten Antrag kann diese Frist ausnahmsweise um bis zu 5 Jahre verkürzt werden, etwa wenn ein Grabfeld vorzeitig komplett umgestaltet werden soll.
Bei der Vergabe unterscheidet die Stadt Offenbach strikt zwischen zwei Systemen:
- Reihengräber: Diese Grabstätten werden chronologisch nach dem Todesfall vergeben, eine freie Platzwahl ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht entspricht der Ruhefrist von 25 Jahren und kann nicht verlängert werden.
- Dauergräber (Wahlgräber): Hier können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst auswählen. Das Nutzungsrecht wird anfänglich für 30 Jahre vergeben. Der entscheidende Vorteil: Gegen eine Gebühr kann dieses Recht beliebig oft um weitere Jahre verlängert werden.
Die städtischen Gebühren ab 2026 im Überblick
Mit der neuen Satzung ergeben sich angepasste Tarife. Achtung: Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Änderungssatzung brachte Erhöhungen von rund 10 bis 13 Prozent mit sich. Bitte erfragen Sie bei der Friedhofsverwaltung die verbindlichen Sätze für Ihre konkrete Bestattungssituation.
3. Strenge Grabstein-Regeln und das Genehmigungsverfahren
Ein Grabmal darf auf dem Neuen Friedhof niemals ohne vorherige behördliche Erlaubnis der ESO aufgestellt werden. Der Antrag muss zwingend 6 Wochen vor der geplanten Aufstellung in doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Die einmalige Genehmigungsgebühr beträgt ab 2026 voraussichtlich 83,00 Euro. Als erfahrener Fachbetrieb übernehmen wir diesen gesamten Antragsprozess für Sie, inklusive der geforderten Fundamentpläne und Zeichnungen im Maßstab 1:10.
Dabei achten wir strikt auf die Einhaltung der Offenbacher Formvorgaben:
- Maße und Proportionen: Bei Erddauergräbern darf die Ansichtsfläche des aufrecht stehenden Grabmals maximal 50 Prozent der Nettograbfläche betragen. Urnendauergräber erlauben eine maximale Höhe von 1,10 m und Breite von 0,80 m. Kindergräber dürfen eine maximale Höhe von 0,60 m nicht überschreiten.
- Sicherheitsstärke: Jeder stehende Grabstein muss eine Mindeststärke von exakt 14 cm aufweisen, unabhängig vom gewählten Gestein.
- Materialverbote: Das Umranden der Grabstellen im Grünbereich mit losem Kies oder Schotter ist wegen der Unfallgefahr und Beschädigungsgefahr ausdrücklich verboten.
- Oberflächenbearbeitung: Polierte Steine sind auf klassischen Gräbern in der Regel erlaubt, auf maschinell gepflegten Rasengräbern jedoch oft untersagt.
- Zertifizierte Herkunft: Natursteine aus Risikoländern dürfen nur aufgestellt werden, wenn ein lückenloses Zertifikat nachweist, dass sie ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden. Alternativ kann eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung des Steinmetzes ausreichen.
4. Besonderheiten auf dem Jüdischen Gräberfeld

Das jüdische Gräberfeld auf dem Neuen Friedhof ermöglicht Bestattungen nach der Halacha, dem jüdischen Religionsgesetz. Die kommunalen Bestimmungen für jüdische Friedhofsteile gelten nur insoweit, als dem nicht besondere Ordnungen oder Bräuche entgegenstehen.
Da das jüdische Recht eine unantastbare, zeitlich unbegrenzte Totenruhe (Bet Olam) vorschreibt, die im Konflikt mit der üblichen 25-jährigen Räumungsfrist steht, werden hier ausschließlich Dauergräber vergeben. Durch regelmäßige Verlängerungen dieser Gräber nach 30 Jahren wird das Ewigkeitsrecht respektiert.
Traditionelle Grabmalgestaltung
Traditionelle jüdische Grabsteine (Matzewot) zeichnen sich durch tiefe hebräische Inschriften aus, die den hebräischen Namen, den Namen des Vaters und das Sterbedatum nach dem jüdischen Kalender umfassen. Häufig finden sich Symbole wie der Davidstern oder die segnenden Priesterhände der Kohanim. Ein prägendes Element ist die Schlussformel aus fünf hebräischen Buchstaben, ein Akronym für den Segensspruch "Möge seine/ihre Seele eingebunden sein in das Bündel des ewigen Lebens".
Anstelle von Schnittblumen, die die Vergänglichkeit symbolisieren, legen Besucher kleine Steine der Erinnerung auf das unbepflanzte Grab, ein Ausdruck der Unvergänglichkeit der Seele.
5. Tradition und Ritus auf dem Muslimischen Gräberfeld

Seit 2001 bietet der Neue Friedhof ein stetig wachsendes muslimisches Gräberfeld an. Die elementarste Vorgabe für eine islamische Beisetzung ist die exakte Ausrichtung der rechtsseitig liegenden Verstorbenen mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla). Die Stadt Offenbach hat die Parzellierung der muslimischen Gräberfelder bei der Erschließung baulich exakt an dieser Achse ausgerichtet. Diese Achse muss bei der Fundamentierung des Steins millimetergenau eingehalten werden.
Zudem erlaubt die Stadtverwaltung nach hygienischer Freigabe des Gesundheitsamtes Ausnahmen vom Sargzwang, sodass Bestattungen rituell in einem weißen Leichentuch (Kafan) stattfinden können. Aktuell machen etwa 25 Prozent der muslimischen Bestattungen in Offenbach von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für die rituelle Totenwaschung (Ghusl) stellt die Stadt einen speziellen Sezierraum zur Verfügung, dessen Nutzung 150,00 Euro kostet.
Hinweis: Besonderheiten der islamischen Grabgestaltung
Hinsichtlich der Grabmalgestaltung empfiehlt die islamische Lehre traditionell eine radikale Schlichtheit ohne pompöse Aufbauten, bei der das Grab nur leicht über die Erdoberfläche erhöht sein sollte. In der Diasporasituation auf dem Neuen Friedhof hat sich jedoch oft eine hybride Praxis etabliert: Viele Familien errichten stehende, massive Natursteine mit aufwendigen arabischen Kalligrafien und umranden diese mit bepflanzten Einfassungen. Als erfahrener Fachbetrieb helfen wir Ihnen, diesen Spagat zwischen religiöser Tradition und den städtischen ESO-Satzungen respektvoll umzusetzen.
Auch hier schützt die Vergabe als verlängerbares Dauergrab das Prinzip der ewigen Ruhe. In der Praxis errichten Familien oft massive Steine mit aufwendiger arabischer Kalligrafie und prächtig bepflanzten Einfassungen, eine Form, die mitteleuropäische Gewohnheiten mit islamischen Traditionen verbindet.
6. Standsicherheit und lokale Geologie
Die Bodenbeschaffenheit in Offenbach, geprägt durch sandige, verkarstungsanfällige Schichten in Main-Nähe, verlangt höchste handwerkliche Präzision. Um ein Absinken der tonnenschweren Denkmäler zu verhindern, müssen die Fundamentblöcke oft 30 bis 50 cm tief ins Erdreich gegossen werden.
Die Friedhofsverwaltung prüft die Standfestigkeit jährlich, in der Regel im Frühjahr, wenn der Frost aus dem Boden gewichen ist. Ab 2026 wird hierfür eine jährliche Kontrollgebühr von 13,00 Euro pro Jahr des Nutzungsrechts erhoben. Als Angehöriger haften Sie gemäß der Friedhofssatzung für eventuelle Schäden durch umstürzende oder absinkende Grabsteine.
Sollte sich ein Stein lockern, droht die kostenpflichtige Umlegung durch die Stadt. Durch unsere logistische Nähe in Frankfurt-Ost können wir bei Setzungsschäden nach Frostperioden sofort reagieren und den Stein neu verdübeln, lange bevor die Friedhofsverwaltung tätig werden muss.
7. Die fachgerechte Grabauflösung nach Ablauf der Frist
Wenn die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren bei Reihengräbern endet oder ein Dauergrab nicht verlängert wird, greift die unbedingte Räumungspflicht. Sechs Monate vorab weist die Stadt durch gelbe Aufkleber am Stein und öffentliche Bekanntmachung darauf hin. Angehörige müssen dann Grabmal, massive Fundamente und Einfassungen restlos entfernen und die Fläche mit Rasen eingesät übergeben.
Gefahr bei Eigenleistung
Wir raten dringend von gefährlichen Eigenversuchen ab, da das Heben der oft über 200 kg schweren Steine und 50 cm tiefen Betonfundamente ohne Spezialgerät extrem riskant ist. Ignorieren Sie die Räumungsfrist, droht eine meist wesentlich teurere Zwangsräumung durch die Stadtverwaltung.
Die fachmännische Räumung inklusive fachgerechter Entsorgung des Natursteins kostet im Marktdurchschnitt (Richtwerte):
- Urnengrab: ca. 150 Euro bis 300 Euro.
- Einzelgrab (Sarg): ca. 300 Euro bis 600 Euro.
- Doppelgräber/Familiengrab: ab ca. 500 Euro bis über 900 Euro.
Quellen und weiterführende Informationen
Die in diesem Ratgeber dargestellten Fakten und Gebühren basieren auf den folgenden offiziellen Satzungen und öffentlichen Informationen der Stadt Offenbach am Main sowie auf Branchenstandards:
- Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main – Lesefassung (Stand: 10. Dezember 2020) – regelt die grundlegenden Nutzungsbedingungen, Maße, Materialvorgaben und das Genehmigungsverfahren.
- 2. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main (vom 22. Mai 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026) – enthält die aktualisierten Gebühren für Beisetzungen, Nutzungsrechte, Genehmigungen und Kontrollen.
- Informationen der Stadt Offenbach zu den interkulturellen Gräberfeldern – Darstellung der jüdischen und muslimischen Bestattungsmöglichkeiten, einschließlich der Ausrichtung nach Mekka, der rituellen Waschungen und der sarglosen Bestattung.
- Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) – Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, die für die Fundamentierung und Verkehrssicherheit in Offenbach verbindlich herangezogen werden.
- Geologische Gutachten und Bodenanalysen für das Gelände des Neuen Friedhofs – Hintergrundinformationen zu den sandigen, grundwasserbeeinflussten Böden, die eine besondere Fundamentierung erfordern.
Die genannten Gebühren und Fristen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung der ESO oder an einen fachkundigen Steinmetzbetrieb.
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Ratgeber lesen →8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist die Ruhefrist auf dem Neuen Friedhof Offenbach? +
Die reguläre gesetzliche Totenruhe für Erd- und Feuerbestattungen auf dem Neuen Friedhof beträgt exakt 25 Jahre. Eine Verkürzung um maximal 5 Jahre ist nur auf sehr gut begründeten Ausnahmeantrag möglich.
Darf ich auf meinem Grab losen Kies oder Schotter verwenden? +
Nein. Das Umranden der Grabstellen im Grünbereich mit losem Kies, Schotter oder ähnlichen Materialien ist in Offenbach wegen der Unfallgefahr und Beschädigungsgefahr für Mähwerke ausdrücklich verboten.
Welche Gebühren fallen für einen Grabstein an? +
Für die obligatorische Aufstellgenehmigung eines Grabmals inklusive Einfassungen berechnet die Stadtverwaltung ab 2026 eine einmalige Verwaltungsgebühr von voraussichtlich 83,00 Euro. Hinzu kommt eine jährliche Kontrollgebühr für die Standsicherheit von 13,00 Euro pro Jahr.
Werden sarglose Bestattungen in Offenbach erlaubt? +
Ja. Aus religiösen Gründen, insbesondere auf dem muslimischen Gräberfeld, kann die Friedhofsverwaltung nach hygienischer Freigabe durch das Gesundheitsamt sarglose Bestattungen im Leichentuch zulassen.

Über den Autor & Das Unternehmen
Sebastian Schugar
Sebastian Schugar leitet den handwerklichen Fachbetrieb Schugar Natursteine in Frankfurt-Fechenheim. Von hier aus betreut er mit seinem Team die Friedhöfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in Offenbach. Er legt größten Wert auf handwerkliche Präzision, Standsicherheit nach aktuellen Richtlinien (TA Grabmal) und eine absolut transparente Beratung für Angehörige in der schweren Zeit der Trauer.
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