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Maintal

Neuer Friedhof Dörnigheim 2026: Grabarten, Gebühren und Grabstein-Regeln

Der Neue Friedhof Dörnigheim ist mit rund 38.500 Quadratmetern das größte Friedhofsareal der Stadt Maintal. Wer hier eine Bestattung plant oder ein Grabmal in Dörnigheim errichten lassen möchte, muss die strengen Vorgaben der Maintaler Friedhofsordnung kennen. Fehler bei der Grabmalgestaltung können weitreichende finanzielle Folgen haben. Dieser Ratgeber fasst alle aktuellen Regeln, Gebühren und Fristen für das Jahr 2026 detailliert zusammen und zeigt auf, worauf Angehörige besonders achten müssen.

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Neuer Friedhof Dörnigheim Haupteingang und Trauerhalle Ratergeber zu Grabarten

1. Kurzüberblick: Die wichtigsten Fakten in Kürze

Wer Entscheidungen für ein Grabmal oder eine Beisetzung auf dem Neuen Friedhof Dörnigheim trifft, muss einige zentrale Besonderheiten der Maintaler Friedhofsordnung beachten:

  • Zentrale Verwaltung: Die Friedhofsverwaltung sitzt in Maintal-Hochstadt und vergibt Termine nur nach Vereinbarung.
  • Grabstein-Genehmigungen: Ein striktes Prüfverfahren erfordert zwingend einen ILO-182 Herkunftsnachweis gegen Kinderarbeit.
  • Statik-Vorgaben: Maintal verlangt für die meisten klassischen Grabsteine eine massive Mindeststärke von 14 Zentimetern.
  • Rasengräber: Diese Anlagen sind stark reglementiert. Polierte Steine, erhabene Metallbuchstaben sowie aufrecht stehende Monumente sind verboten.

2. Basisdaten & Logistik: Anfahrt, Kontakt und Zeiten

Die Friedhofsverwaltung ist nicht direkt in Dörnigheim, sondern zentral im Rathaus Maintal-Hochstadt angesiedelt. Für jede formelle Angelegenheit von der Verlängerung des Nutzungsrechts bis zur Grabmalgenehmigung ist die Verwaltung zuständig.

Wichtige Kontaktinformationen

📍

Friedhofsverwaltung Maintal

Magistrat der Stadt Maintal
Friedhofsverwaltung, Raum 033
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal-Hochstadt

Persönliche Vorsprache: Im Jahr 2026 ausschließlich nach vorheriger, verbindlicher Terminvereinbarung.

📞

Erreichbarkeit & Zeiten

  • Telefon: 06181 400-414 oder 06181 400-409
  • E-Mail: friedhofsverwaltung@maintal.de
  • Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: Nur nach Vereinbarung
🚗

Anfahrt zum Neuen Friedhof Dörnigheim

Mit dem Auto: Die offizielle Adresse lautet Otto-Hahn-Straße 11, obwohl einige Navigationssysteme Hausnummer 7 anzeigen. Direkt am Haupteingang stehen etwa 30 Pkw-Stellplätze zur Verfügung.

Mit dem ÖPNV: Das MKK 27 Ruftaxi bringt Fahrgäste nach telefonischer Vorbestellung direkt zum Gelände. Diese Anmeldung muss mindestens 30 Minuten vorab unter 06181 441044 erfolgen. Alternativ bedienen die regulären Linienbusse 22 und 23 die nahegelegenen Haltestellen "Waldsiedlung" oder "Siemensschule".

Im Zentrum des Geländes befindet sich die Trauerhalle. Sie bietet Platz für 50 Personen und wird sowohl für konfessionelle als auch für weltliche Feiern genutzt.

3. Grabarten und Ruhefristen: Was Sie wissen müssen

Die Stadt Maintal unterscheidet strikt zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern. Bei Reihengräbern erfolgt eine chronologische Vergabe ohne Einflussmöglichkeiten auf die genaue Lage. Wahlgräber erlauben hingegen die gezielte Auswahl der Ruhestätte auf dem Friedhofsgelände. Die gesetzlichen Ruhefristen sind bindend.

BestattungsartRuhefristNutzungsrecht
Sarg (Erdbestattung)30 JahreReihengrab: nicht verlängerbar. Wahlgrab: flexibel verlängerbar (bis max. 80 Jahre).
Urne15 JahreReihengrab: nicht verlängerbar. Wahlgrab: flexibel verlängerbar.
Kindergrab (bis 5 Jahre)10 Jahre25 Jahre (verlängerbar)

Bei Reihengräbern erlischt das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist. Eine Verlängerungsoption existiert rechtlich nicht. Nach diesem Zeitpunkt wird die Grabstätte durch die Kommune eingeebnet.

4. Gebühren 2026: Kosten für Nutzungsrecht und Beisetzung

Die Gebührenkalkulation der Stadt Maintal differenziert zwischen den Kosten für das bloße Nutzungsrecht der Parzelle und den operativen Beisetzungsgebühren.

Städtische Gebühren für das Nutzungsrecht (2026)

GrabartLaufzeitGebühr 2026
Urnen-Rasenreihengrab (pflegefrei)15 Jahre500,00 Euro
Urnen-Reihengrab (konventionell)15 Jahre700,00 Euro
Urnenwand / Kolumbarium (2 Urnen)15 Jahre1.000,00 Euro
Erd-Rasenreihengrab (pflegefrei)30 Jahre1.100,00 Euro
Erd-Reihengrab (konventionell)30 Jahre1.200,00 Euro
Erd-Wahlgrab (1-stellig)30 Jahre1.800,00 Euro
Erd-Wahlgrab (2-stellig)30 Jahre3.600,00 Euro
Gemeinschaftsanlage "Blätter im Wind"15 Jahre4.000,00 Euro

Verwaltungs- und Beisetzungsgebühren

LeistungGebühr 2026
Grabmal-Genehmigungsgebühr90,00 Euro
Urnenbeisetzung im Erdreich250,00 Euro
Urnenbeisetzung in der Urnenwand180,00 Euro
Erdbestattung (maschineller Aushub)1.500,00 Euro
Erdbestattung (Handaushub)1.800,00 Euro
Verlängerung Wahlgrab (jährlich)20,00 bis 140,00 Euro

5. Grabstein-Regeln: Das Genehmigungsverfahren in Maintal

Jede Errichtung, wesentliche Veränderung oder Nachbeschriftung eines Grabmals auf dem Neuen Friedhof Dörnigheim unterliegt einem hoheitlichen Kontrollprozess. Ohne einen positiv beschiedenen schriftlichen Grabmalantrag sind bauliche Maßnahmen strikt untersagt.

Einzureichende Dokumente

  • Maßstäbliche Konstruktionszeichnungen, in der Regel im Maßstab 1:10.
  • Präzise Spezifikationen der Gesteinsart, der Oberflächenbearbeitung und der Typografie.
  • Exakte Berechnungen zur Fundamentierung und Einbindelänge.
  • Ein lückenloser ILO-182 Herkunftsnachweis gegen Kinderarbeit. Fehlt dieses Zertifikat in den Antragsunterlagen, wird die Aufstellgenehmigung durch die Friedhofsverwaltung in Hochstadt zwingend verweigert.

Statische Mindestanforderungen (TA-Grabmal)

Die Stadt Maintal fordert fast durchgängig eine massive Mindeststärke von 14 Zentimetern für konventionelle Liege- und Stehsteine. Entwürfe aus dünnerem Material werden konsequent abgelehnt.

GrabartZulässige Dimensionen (Höhe / Breite)Mindeststärke
Erdreihengrab (Erwachsene) stehendmax. 1,20 m hoch / 0,60 m breit0,14 m
Erdwahlgrab (1-stellig) stehend1,00 m bis 1,30 m hoch / 0,60 m breit0,14 m
Erdwahlgrab (ab 2-stellig) stehend0,80 m bis 1,20 m hoch / max. 1,40 m breit0,14 m
Urnenwahlgrab stehend0,80 m bis 1,20 m hoch / max. 0,40 x 0,40 m Grundriss0,14 m

6. Rasengräber: Die größten Stolperfallen für Angehörige

Pflegefreie Erd- und Urnen-Rasenreihengräber erfreuen sich steigender Nachfrage. Sie unterliegen jedoch massiven gestalterischen Einschränkungen. Diese Wiesenflächen werden maschinell mit schweren Aufsitzmähern gepflegt, weshalb strenge Gestaltungsregeln gelten.

Verbote auf Rasengräbern

  • Aufrecht stehende Grabsteine sind absolut verboten.
  • Steinerne Grabeinfassungen und individuelle Bepflanzungen sind untersagt.
  • Ein striktes Verbot für polierte Steinoberflächen ist aktiv. Hochglanzpolierter Naturstein verwandelt sich bei Feuchtigkeit in eine gefährliche Rutschbahn für Fußgänger und Mähpersonal.
  • Die Verwendung von aufgesetzten, erhabenen Buchstaben aus Metall oder Kunststoff ist ausnahmslos verboten, da Rotormesser diese abreißen könnten.

Pflichten auf Rasengräbern

  • Es sind ausschließlich flache Liegesteine (Grabplatten) zulässig.
  • Das Maximalmaß einer Grabplatte auf einem Rasenreihengrab beträgt 0,50 x 0,50 Meter.
  • Die Platte muss eine statische Mindeststärke von 12 Zentimetern aufweisen.
  • Die Verlegung muss zwingend oberflächengleich mit der umgebenden Grasnarbe erfolgen.
  • Zulässig sind ausschließlich offenporige, handwerklich aufgeraute Oberflächenveredelungen, etwa durch Stocken oder Flämmen.
  • Die Typografie muss durch vertiefte Techniken appliziert werden, etwa per Sandstrahl.
  • Das temporäre Holzkreuz muss nach exakt sechs Monaten durch ein dauerhaftes Steinmal ersetzt werden.

7. Ihr lokaler Vorteil: Steinmetz aus Fechenheim für Dörnigheim

Die topografische Distanz zwischen Frankfurt-Fechenheim und dem Maintaler Ortsteil Dörnigheim ist marginal. Diese unmittelbare Nähe bietet Dörnigheimer Familien handfeste Vorteile bei der Auswahl und Aufstellung eines Grabmals.

1

Kurze Wege und geringe Rüstkosten

Die Fahrstrecke vom Fechenheimer Werk zum Haupteingang in der Otto-Hahn-Straße beläuft sich auf lediglich 6 bis 10 Kilometer. Selbst mit dem Lkw bewältigen wir diese Distanz über die B8 in 10 bis 15 Minuten. Dies minimiert Transportkosten und die Belastung empfindlicher Natursteine.

2

Soforthilfe bei Grababsenkungen

Wenn hydrologische Einflüsse wie Starkregen zu Grababsenkungen führen, geraten Grabsteine oft in Schieflage. Die Friedhofsverwaltung in Hochstadt fordert dann eine sofortige Begradigung. Ein Betrieb aus dem nahen Fechenheim kann unverzüglich reagieren und das Grabmal sicher unterfüttern.

3

Wirtschaftliche Nachbeschriftung in situ

Bei mehrstelligen Wahlgräbern muss die Inschrift bei späteren Sterbefällen ergänzt werden. Wir bringen mobile Strahl- und Kompressoranlagen direkt auf den Neuen Friedhof Dörnigheim und bearbeiten den Stein direkt vor Ort, ohne aufwendige Demontage und Transportkosten.

4

Rechtssichere Verwaltungsprozesse

Unsere alltägliche Routine umfasst die exakte Einhaltung der 14-Zentimeter-Mindeststärke für Maintal und die Beschaffung von ILO-182-Zertifikaten. Diese lokale Expertise schirmt Sie vor Ablehnungsbescheiden im Rathaus Hochstadt ab.

8. FAQ: Häufige Fragen zum Neuen Friedhof Dörnigheim

Wie lautet die Adresse des Neuen Friedhofs Dörnigheim? +

Der Haupteingang liegt an der Otto-Hahn-Straße 11, 63477 Maintal.

Wo sitzt die Friedhofsverwaltung für Dörnigheim? +

Die zuständige Friedhofsverwaltung des Magistrats der Stadt Maintal befindet sich in der Klosterhofstraße 4-6 (Raum 033) in 63477 Maintal-Hochstadt.

Welche Ruhefristen gelten auf dem Neuen Friedhof Dörnigheim? +

Für Erdbestattungen gilt eine Ruhefrist von 30 Jahren, für Urnenbeisetzungen 15 Jahre und für Kindergräber bis zum fünften Lebensjahr 10 Jahre.

Darf ich polierte Grabsteine auf einem Rasengrab verwenden? +

Nein, hochglanzpolierte Steinoberflächen sind auf Rasenanlagen strikt verboten. Zulässig sind ausschließlich angeraute, matte Oberflächen.

Was kostet die reine Grabmal-Genehmigung in Maintal 2026? +

Für die statische und gestalterische Prüfung erhebt die Stadt Maintal eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro.

Quellen und weiterführende Informationen

Die in diesem Ratgeber dargestellten Fakten basieren auf den folgenden offiziellen Dokumenten und öffentlich zugänglichen Quellen der Stadt Maintal sowie auf der langjährigen Erfahrung unseres Steinmetzbetriebs:

  • Stadt Maintal – Neuer Friedhof Dörnigheim: Offizielle Seite mit Basisdaten und Kontakten – maintal.de
  • Friedhofsordnung der Stadt Maintal (Satzung): Rechtsgrundlage für Grabarten, Ruhefristen und Gestaltungsvorschriften
  • Gebührensatzung der Stadt Maintal (Stand 2026): Festlegung der Kosten für Nutzungsrechte und Beisetzungen
  • Grabmaße und Grabmale – Maintal.de: Detaillierte Vorgaben zu Statik, Mindeststärken und Abmessungen – maintal.de
  • Kolumbarien / Urnenwände – Maintal.de: Gestaltungsregeln für Urnenwand-Beschriftungen – maintal.de
  • TA-Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen): Bundesweit anerkannte Norm für die Verkehrssicherheit von Grabstelen
  • ILO-182-Übereinkommen: Internationale Norm zum Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, deren Nachweis für Natursteinimporte in Maintal verpflichtend ist
  • Eigene Betriebserfahrung (Schugar Natursteine): Über 75 Jahre Tätigkeit im Großraum Frankfurt/Maintal – Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Abläufe und Ansprechpartner

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung der Stadt Maintal.

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Über den Autor

Sebastian Schugar

Sebastian Schugar führt Schugar Natursteine in dritter Generation. Als direkter Nachbar von Maintal ist der Betrieb tief in der Region verwurzelt und betreut seit Jahrzehnten unzählige Maintaler Familien in der schweren Zeit der Trauer. Als ausgewiesener Experte für das Friedhofswesen in Maintal kennt er die exakten Vorschriften, Grabfelder und Genehmigungswege im Detail. Mit der Erfahrung aus über 75 Jahren Firmentradition schützt er Angehörige vor teuren Planungsfehlern und sorgt für eine rechtssichere, stressfreie und würdevolle Umsetzung nach der aktuellen Maintaler Friedhofsordnung.

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