Grabsteinvorschriften Bad Vilbel: Friedhofsregeln, Genehmigung & Gebühren
Der praxisnahe Leitfaden zu Grabmalen und Friedhofsregeln in Bad Vilbel – auf Grundlage der amtlichen Friedhofsordnung der Stadt Bad Vilbel, der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung sowie der offiziellen Informationen der Friedhofsverwaltung. Mit Genehmigungsverfahren, Ruhefristen, Grabarten, Gebühren, Formulartipps und wichtigen Kontakten.
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Fragen zu Grabmalen in Bad Vilbel? Wir beraten Sie zu Gestaltung, Antrag, Materialwahl und Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung.
069 413858 – persönliche Grabsteinberatung📑 Inhaltsverzeichnis – Grabsteinvorschriften Bad Vilbel
Was in Bad Vilbel bei Grabmalen wirklich gilt
Wer in Bad Vilbel ein Grabmal aufstellen lassen möchte, sollte sich nicht auf allgemeine Richtwerte aus dem Internet verlassen. Maßgeblich sind die Friedhofsordnung der Stadt Bad Vilbel, die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung sowie die konkrete Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung.
Die Stadt Bad Vilbel unterhält vier städtische Friedhöfe. Für diese gilt die städtische Friedhofsordnung. Gleichzeitig ist wichtig zu wissen: Nicht jede Grabart ist auf jedem Friedhof verfügbar, und die exakten Maße einzelner Grabfelder sind laut Satzung vorab bei der Verwaltung zu erfragen.
Kurzüberblick für Angehörige und Nutzungsberechtigte
- Grabmale sind in Bad Vilbel grundsätzlich genehmigungspflichtig.
- Die genauen Maße einer Grabstätte müssen bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
- Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof sind nur mit Zulassung erlaubt.
- Grabstätten sind bis zum Ablauf der Ruhefrist oder Nutzungszeit würdig zu pflegen.
- Verbindlich ist immer der genehmigte Grabmalantrag, nicht ein allgemeiner Richtwert.
Wichtiger lokaler Hinweis
Der häufig mit Bad Vilbel verbundene Parkfriedhof am Heiligenstock gehört nicht zu den vier städtischen Friedhöfen Bad Vilbels. Zusätzlich gibt es an der Lohstraße einen kirchlichen Friedhofsteil mit eigener Verwaltung.
Friedhöfe und Grabarten in Bad Vilbel
Nach der Friedhofsordnung gelten die städtischen Regelungen für die Friedhöfe in der Kernstadt sowie in Gronau, Dortelweil und Massenheim. Der Friedhof in der Kernstadt an der Lohstraße ist dabei der größte der vier städtischen Friedhöfe.
Die Friedhofsordnung nennt folgende Grabarten:
- Reihengräber
- Urnenreihengräber
- namenlose Urnenreihengräber
- Wahlgräber
- Wahltiefgräber
- Urnenwahlgräber
- Grabkammern
- Urnenkomplettgräber unter Mitwirkung der Treuhandstelle
Für Angehörige ist vor allem wichtig: Die Entscheidung für eine Grabart beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern auch Ruhefrist, Verlängerungsmöglichkeiten, Nachkäufe und die spätere Gestaltung des Grabmals.
Städtischer und kirchlicher Friedhof sind nicht dasselbe
Der Friedhof an der Lohstraße besteht teilweise aus städtischem und teilweise aus kirchlichem Bereich. Der kirchliche Friedhofsteil wird von der Evangelischen Christuskirchengemeinde Bad Vilbel verwaltet und hat eigene Ansprechpartner und Gebühren.
Grabmalantrag und Genehmigung – Schritt für Schritt
Die Friedhofsordnung ist hier eindeutig: Die Errichtung und Veränderung, das Versetzen und Entfernen von Grabmalen, Einfriedigungen, Einfassungen und anderen baulichen Anlagen darf nur im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung erfolgen.
Entwurf und Beratung
Zunächst wird das Grabmal fachlich geplant. Dazu gehören Form, Material, Bearbeitung, Schrift, Symbole und die technische Ausführung. Die genaue Grabgröße sollte vorab mit der Friedhofsverwaltung abgeklärt werden.
Grabmalantrag einreichen
Die Genehmigung ist auf dem amtlichen Grabmalantrag der Stadt Bad Vilbel zu beantragen. Dem Antrag sind laut Friedhofsordnung zweifach beizufügen:
- Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10
- Angabe des Materials
- Angabe der Bearbeitung
- Anordnung der Schrift
- Ornamente und Symbole
- Fundamentierung
- Verdübelung
Ausnahme: Bei einer Grabanlage auf einer Grabkammer ist die Angabe der Fundamentierung im Antrag entbehrlich.
Prüfung durch die Friedhofsverwaltung
Geprüft werden unter anderem die formale Zulässigkeit, die Einordnung in das Grabfeld, die Materialwahl und die sichere technische Ausführung. Erst nach Genehmigung darf das Grabmal gesetzt oder verändert werden.
Aufstellung nach Terminabsprache
Die Aufstellung hat zeitlich nach rechtzeitiger Terminabsprache im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung zu erfolgen. Gewerbliche Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Praktisch wichtig bei bestehenden Wahlgräbern
Muss für eine weitere Belegung eines bestehenden Wahlgrabes eine darauf befindliche Grabanlage abgebaut werden, so muss der mit der Abräumung beauftragte Steinmetz alle für die Bestattung hinderlichen ober- und unterirdischen Teile (z.B. Grabstein, Einfassung, Fundamente) vor Beginn der Aushubarbeiten entfernen.
Materialien, Gestaltung und Grababdeckungen
Grabmale sollten sich nach der Friedhofsordnung in die Gestaltung und das Gesamtbild des Friedhofs einordnen und sich den benachbarten Grabmalen in Form und Farbe anpassen. Das ist in Bad Vilbel kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Teil der Friedhofsgestaltung.
Zulässige Werkstoffe für Grabmale
Grabmale müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein. Die Satzung nennt:
- Stein
- Metall
- Holz
Nicht zugelassen sind laut Friedhofsordnung unter anderem:
- Grabmale aus Betonwerkstein, soweit sie nicht Naturstein-Charakter haben und handwerksgerecht bearbeitet sind
- aufgetragener oder angesetzter ornamentaler oder figürlicher Schmuck aus Beton, Porzellan oder Kunststoffen
- Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen
Für liegende Grabmale, Grabplatten und feste Grababdeckungen gilt eine wichtige Einschränkung: Mindestens ein Drittel der Grabfläche muss zur Bepflanzung offen bleiben. Totalabdeckungen können in bestimmten Friedhofsbereichen durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Bei Tiefwahlgrabstätten mit Totalabdeckung muss die Ruhefrist um 5 Jahre verlängert werden.
Zu den Maßen: keine pauschalen Standardwerte
Die Friedhofsordnung sagt ausdrücklich, dass die von der Friedhofsverwaltung festgelegten Maße der verschiedenen Grabstätten vor Anlage zu erfragen sind. Verbindlich sind daher nicht allgemeine Internetwerte, sondern die Maße des konkreten Grabfeldes und die genehmigte Planung.
Zusätzlich gilt: Die Grabmale dürfen die – ohne Seitenpfade gemessene – Grabbreite nicht überschreiten.
Standsicherheit, Verantwortung und Folgen bei Verstößen
Für die technische Ausführung verlangt Bad Vilbel keine bloße „Schönheit“, sondern eine dauerhafte und sichere Befestigung. Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind.
Was technisch eingehalten werden muss
- fachgerechte Fundamentierung und Befestigung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die Fundamente dürfen weder auf Nachbargräber noch auf Friedhofswege übergreifen.
- Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten.
- Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstätten mindestens einmal im Jahr auf ihre Standfestigkeit hin fachgerecht zu überprüfen oder durch Fachleute überprüfen zu lassen. Festgestellte Mängel sind vom Verantwortlichen auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (Umlegen von Grabmalen) treffen. Eine vorherige Benachrichtigung ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Was bei Abweichungen vom Antrag droht
- Ohne Genehmigung erstellte Grabmale und sonstige Anlagen können auf Kosten der für das Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
- Untersuchungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 EUR, wenn sich herausstellt, dass ein Grabmal nicht entsprechend der Angaben in den eingereichten Anträgen auf Genehmigung... aufgestellt wurde.
- Falsche Angaben im Grabmalantrag zur Verdübelung oder sonstiger der Standsicherheit des Grabmales dienenden baulichen Vorrichtungen verpflichten zur Zahlung einer erhöhten Bearbeitungsgebühr von 230,00 EUR.
- Daneben werden Kosten der notwendigen Inanspruchnahme von Fremdfirmen oder für die Inanspruchnahme von Sachverständigen... gesondert in Rechnung gestellt.
- Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10,- Euro bis 1.000,- Euro geahndet werden.
Ruhefristen, zusätzliche Urnen und Nachkauf
Die Friedhofsordnung regelt die Ruhefristen eindeutig. Diese Fristen sind für die spätere Grabnutzung, für mögliche Verlängerungen und auch für zusätzliche Beisetzungen entscheidend.
Ruhefristen in Bad Vilbel
- Aschenurnen: 15 Jahre
- Sargbestattungen: 25 Jahre
- Grabkammern: 15 Jahre
Die Nutzungszeiten gelten analog. Alte Nutzungsrechte, die vor dieser Änderungssatzung erworben wurden, gelten weiterhin.
Besonders relevant ist die zusätzliche Urnenbeisetzung in bestehenden Erdgräbern. Laut Friedhofsordnung können Aschenurnen unter anderem beigesetzt werden in:
- Urnenreihengräbern
- namenlosen Urnenreihengräbern
- Urnenwahlgräbern mit bis zu 4 Aschenurnen
- Wahlgräbern für Erdbestattungen mit maximal 2 Aschenurnen pro Grabstelle
- Grabkammern (Tiefgrab), 1 Aschenurne an Stelle der zweiten Erdbestattung
- Reihengräbern für Erdbestattungen, die noch eine Mindestruhefrist von 15 Jahren haben
Für vollständig belegte Wahlgräber für Erdbestattungen gilt: Eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einem vollständig belegten Wahlgrab für Erdbestattungen darf ohne Nachkauf nur bis spätestens 5 Jahre nach der letzten Erdbestattung erfolgen. Ansonsten muss die gesamte Anlage entsprechend der Ruhefrist für die Aschenurne nachgekauft werden.
Besonderheit bei Kindergräbern
Die offizielle Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass in Bad Vilbel – soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen – bei Kindergräbern ein sogenanntes „Ewigkeitsrecht“ praktiziert wird. Das bedeutet: Solange die Grabstätten würdig gepflegt und instand gehalten werden, dürfen sie auch nach Ablauf der Ruhefrist bestehen bleiben.
Rückgabe, Abräumung und Pflegepflichten
Jedes Grab muss in Bad Vilbel in würdiger Weise hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechtes ordnungsgemäß gepflegt werden.
Eine vorzeitige Rückgabe der Grabstätte ist möglich. Sie ist schriftlich durch den Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Für die bis zum Ablauf der Ruhefrist noch zu pflegenden Jahre ist eine Aufwands- und Pflegegebühr zu entrichten.
Grabräumung nach Fristablauf: Wenn der Nutzungsberechtigte eines Wahlgrabes nicht nach Ablauf der Nutzungszeit den Wiedererwerb schriftlich beantragt hat, räumt die Friedhofsverwaltung dieses Grab nach Ablauf einer angemessenen Frist ab.
Im Falle einer regulären oder vorzeitigen Rückgabe haben Angehörige auch eigene Handlungsmöglichkeiten: Bei Rückgabe des Grabes können die Nutzungsberechtigten den Grabstein, die Einfassung und die Bepflanzung auf eigene Kosten entfernen lassen.
Gebühren laut Satzung
Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofsordnung und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung. Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren sind bei Erstbestattungen die Personen, die nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungswesen-Gesetz... die erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe zu veranlassen haben.
Dynamische Gebührenanpassung beachten
Sämtliche Gebühren werden zum 01.01.2016, zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 jeweils um 3% erhöht. Die untenstehenden Werte stammen aus dem Basisjahr 2015 der Gebührenordnung. Erfragen Sie die auf den Cent genauen aktuellen Sätze bitte immer tagesaktuell bei der Friedhofsverwaltung.
- Genehmigungsgebühr für die Aufstellung eines Grabmales: 70,00 €
- Jahresgenehmigung (für ausführende Steinmetze): 170,00 €
- Erwerb Nutzungsrecht für ein Einzelwahlgrab (z. Zt. 25 Jahre): 1.710,00 €
- Erwerb Nutzungsrecht Erdreihengrab, auch namenlos: 1.220,00 €
- Erwerb Nutzungsrecht Urnenwahlgrab (1 Urne): 1.020,00 €
- Zuschlag bei Personen, die nie in Bad Vilbel wohnhaft waren: 450,00 €
- Pflegepauschale für vorzeitig zurückgegebene Erdgrabstätten: 66,00 € pro Jahr
- Pflegepauschale für vorzeitig zurückgegebene Urnengrabstätten: 33,00 € pro Jahr
Formulare, Fristen und Kontakte
Wichtige Formulare und Antragspflichten
Die Genehmigung jeglicher Steinmetztätigkeiten ist unter Benutzung des Antragsvordruckes der Friedhofsverwaltung zu beantragen und muss rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten genehmigt sein. Auf der offiziellen städtischen Website (im Bereich Online-Dienste/Formulare) finden sich wichtige Vorlagen wie der Grabmalantrag, Bestattungsantrag sowie Formulare für Grabstätte – Rückgabe und Grabstätte – Wiedererwerb.
Fristen nach einem Todesfall
Wenn ein Trauerfall eintritt, sollten Angehörige zunächst einen Arzt oder eine Ärztin für die Leichenschau verständigen. Der Sterbefall muss laut offizieller Vorgaben spätestens am dritten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Beauftragen Sie rechtzeitig ein Bestattungsunternehmen und kontaktieren Sie die Friedhofsverwaltung für die Planung von Grabart und Termin. Der eigentliche Grabmalantrag erfolgt meist mit etwas zeitlichem Abstand nach der Beisetzung.
Kontakt zur Friedhofsverwaltung Bad Vilbel
Friedhofsverwaltung Stadt Bad Vilbel
Lohstraße 84, 61118 Bad Vilbel
Telefon: 06101 128577
Fax: 06101 128578
E-Mail: friedhof@bad-vilbel.de
Häufige Fragen (FAQ) zu Grabmalen in Bad Vilbel
Braucht ein Grabstein in Bad Vilbel eine Genehmigung? +
Ja. Die Errichtung, Veränderung, das Versetzen und Entfernen von Grabmalen, Einfriedigungen, Einfassungen und anderen baulichen Anlagen darf nur im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung erfolgen. Grundlage ist der Grabmalantrag der Stadt Bad Vilbel.
Welche Unterlagen gehören zum Grabmalantrag in Bad Vilbel? +
Dem Antrag sind laut Friedhofsordnung zweifach ein Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 beizufügen. Anzugeben sind Material, Bearbeitung, Anordnung der Schrift, Ornamente, Symbole, Fundamentierung und Verdübelung.
Welche Materialien sind für Grabmale in Bad Vilbel zulässig? +
Grabmale müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein. Die Friedhofsordnung nennt insbesondere Stein, Metall oder Holz. Nicht zugelassen sind unter anderem bestimmte Betonwerksteine ohne Naturstein-Charakter, angesetzter Schmuck aus Beton, Porzellan oder Kunststoff sowie Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen.
Welche Ruhefristen gelten auf den Friedhöfen in Bad Vilbel? +
Nach der Friedhofsordnung gelten für Aschenurnen 15 Jahre, für Sargbestattungen 25 Jahre und für Grabkammern 15 Jahre. Die Nutzungszeiten gelten analog.
Sind Grababdeckungen in Bad Vilbel erlaubt? +
Liegende Grabmale, Grabplatten und sonstige feste Grababdeckungen sind zulässig, soweit mindestens 1/3 der Grabfläche zur Bepflanzung offen bleibt. Totalabdeckungen können in bestimmten Friedhofsbereichen durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden. Bei Tiefwahlgrabstätten mit Totalabdeckung muss die Ruhefrist um 5 Jahre verlängert werden.
Wie viele städtische Friedhöfe gibt es in Bad Vilbel? +
Die Stadt Bad Vilbel unterhält vier städtische Friedhöfe: in der Kernstadt an der Lohstraße sowie in Dortelweil, Gronau und Massenheim. Zusätzlich gibt es einen kirchlichen Friedhofsteil an der Lohstraße mit eigener Verwaltung.

Über den Autor & Das Unternehmen
Sebastian Schugar – Schugar Natursteine (Über 75 Jahre Tradition)
Sebastian Schugar führt Schugar Natursteine in dritter Generation und blickt auf eine stolze Firmentradition von über 75 Jahren zurück. Als Experte für Grabmalgestaltung berät er Familien bei der würdevollen und rechtssicheren Gestaltung von Grabmalen unter vollständiger Einhaltung der Friedhofsordnung. Er navigiert Sie als Angehörige sicher durch alle aktuellen Friedhofssatzungen, Gebühren und die strengen Genehmigungsverfahren der Friedhofsverwaltung in Bad Vilbel und der Region Wetterau.
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