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Frankfurt am Main

Der Frankfurter Hauptfriedhof: Orientierung, Grabarten, wichtige Regeln und Steinmetz-Tipps 2026

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit viele organisatorische, emotionale und gestalterische Entscheidungen treffen. Dieser umfassende Wegweiser bündelt die wichtigsten Informationen: Er erklärt detailliert die Unterschiede zwischen den Grabarten, zeigt den Unterschied zwischen Ruhefrist und Nutzungsrecht, fasst die Friedhofsordnung 2025/2026 zusammen und bietet praktische Steinmetz-Tipps für die Planung Ihres Grabmals in Frankfurt.

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Frankfurter Hauptfriedhof: Orientierung, Grabarten und Steinmetz-Tipps

Hilfe bei Grabmal-Anträgen gesucht? Wir kennen die Vorgaben des Hauptfriedhofs und übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

069 413858 – Unverbindliche Beratung

1. Der Frankfurter Hauptfriedhof im Überblick & Lage

Der Frankfurter Hauptfriedhof liegt im nördlichen Stadtgebiet, zwischen Nordend, Eckenheim und Bornheim, und ist einer der historisch bedeutendsten Friedhöfe der Stadt. Er wurde am 1. Juli 1828 eröffnet und ist bis heute ein zentraler Ort des Erinnerns, Gedenkens und Bestattens in Frankfurt am Main.

Mit rund 70,1 Hektar ist er sehr weitläufig und umfasst etwa 65.500 Grabstellen sowie 6.000 Kriegsgräber. Typisch für den Hauptfriedhof ist seine Struktur mit vielen Gewannen (größeren Friedhofsabschnitten). Wer zum ersten Mal ein Grab sucht, unterschätzt die Entfernungen oft. Umso wichtiger ist es, die genaue Lage der Grabstelle vorab zu kennen.

Ein zentraler Anlaufpunkt am Hauptfriedhof ist die Städtische Pietät am Alten Portal des Friedhofs. Die Stadt Frankfurt führt sie als städtischen Bestattungsdienst; sie besteht seit der Eröffnung des Hauptfriedhofs.

2. Anfahrt, Öffnungszeiten, Parken und Orientierung

Besucherinformationen auf einen Blick

📍

Adressen & Kontakt

Hauptfriedhof (Bezirk Mitte)
Eckenheimer Landstraße 194
60320 Frankfurt am Main
Tel: 069 212-33947

Grünflächenamt (Genehmigungen)
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Tel: 069 212-36480

🕒

Öffnungszeiten

  • Nov – Feb: 07:00 – 17:00 Uhr
  • März & Okt: 07:00 – 18:00 Uhr
  • Apr & Sep: 07:00 – 20:00 Uhr
  • Mai – Aug: 07:00 – 21:00 Uhr
  • Sonn- & Feiertage: Öffnung ab 09:00 Uhr
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Kostenloses Friedhofstaxi

Für ältere Besucher oder Angehörige mit eingeschränkter Mobilität gibt es einen kostenfreien Fahrdienst. Er startet an der Trauerhalle (in der Regel Mo-Fr, 09:30 – 15:00 Uhr). Reservierung unter: 0151 26019667.

Mit Bus und Bahn zum Hauptfriedhof

Der Hauptfriedhof ist gut an den Frankfurter Nahverkehr angebunden. Für viele Besucher ist die U-Bahnlinie U5 mit der Station „Hauptfriedhof“ der naheliegendste Orientierungspunkt. Weitere Optionen sind der Bus 34/32/30 und die Tram 18. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist meist stressärmer, da die Parkplatzsituation an der Eckenheimer Landstraße und im Nordend stark reglementiert ist (Bewohnerparken/Parkschein).

So finden Sie ein Grab schneller

Die Wege sind lang. Kommen Sie bei Terminen nie nur mit dem Namen. Für die Orientierung sind vor allem drei Angaben wichtig:

  • Gewann
  • Reihe
  • Grabnummer

Treffen Sie sich bei Steinmetzterminen an konkreten Punkten wie dem „Haupteingang Eckenheimer Landstraße“ oder dem „Neuen Portal“. Hilfreich ist außerdem, einen Friedhofsplan vor dem Besuch bereitzuhalten und den nächstgelegenen Eingang zu kennen.

Barrierearme Planung

Weil der Hauptfriedhof groß und nicht in allen Bereichen gleich leicht begehbar ist, sollte ein Besuch bei eingeschränkter Mobilität möglichst vorab geplant werden. Für Angehörige kann es sinnvoll sein, den Besuch vorher telefonisch abzustimmen, wenn eine Trauerfeier, eine längere Wegstrecke oder besondere Unterstützung eingeplant werden muss.

3. Historischer Erinnerungsort & Besondere Plätze

Der Friedhof ist nicht nur ein Ort für aktuelle Bestattungen. Er ist auch ein Stück Frankfurter Stadtgeschichte: Eröffnet nach Plänen des Stadtgärtners Sebastian Rinz, wuchs der Friedhof zu einem Landschaftspark im englischen Stil heran. Historische Grabmale, klassizistische Portale und jahrzehntealte Baumbestände prägen das Bild.

Gräber bekannter Persönlichkeiten

Hier ruhen bekannte Persönlichkeiten der Frankfurter und deutschen Geistesgeschichte. Dazu zählen Arthur Schopenhauer, Alois Alzheimer, Theodor W. Adorno und Friedrich Stoltze. Ein neues Grabmal steht hier nicht isoliert, sondern fügt sich in ein gewachsenes, teils denkmalgeschütztes Gesamtbild ein.

Kriegsgräber und Erinnerungsorte

Auf dem Hauptfriedhof befinden sich rund 6.000 Kriegsgräberstätten und Gedenkorte, die an die Opfer von Krieg und Gewalt erinnern. Solche Bereiche gehören zu den eindrucksvollsten Orten des Friedhofs, weil sie private Trauer und öffentliche Erinnerung miteinander verbinden.

Neue Katzbach-Gedenkstele von 2025

Ein besonders wichtiger aktueller Erinnerungsort ist das Sammelgrab für die Opfer des KZ „Katzbach“. Die Stadt Frankfurt weihte dort im März 2025 eine neue Gedenkstele ein. Sie steht im Gewann E, Grab 157, und nennt die Namen von 527 in Frankfurt umgekommenen und ermordeten Häftlingen. Dieser Ort zeigt, dass der Hauptfriedhof auch aktiv Teil der heutigen Erinnerungskultur ist.

4. Welche Grabarten gibt es auf dem Frankfurter Hauptfriedhof?

Wichtig ist: Nicht jede Grabart ist jederzeit in jedem Feld verfügbar. Die Stadt Frankfurt bietet eine große Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind immer die aktuelle Belegung, das konkrete Angebot der Stadt sowie die geltende Friedhofssatzung.

Wahlgräber (Erd- und Urnenwahlgrab)

Das Wahlgrab ist die klassische Lösung für Familien oder für Angehörige, die einen langfristigen Gedenkort wünschen.

  • Die Lage kann meist im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.
  • Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erworben (bei Grüften oft 40 Jahre) und kann verlängert werden.
  • Sie bieten den größten gestalterischen Spielraum für individuelle Grabmale.

Reihengräber (Erd-, Urnen- und Kindererdreihengrab)

Das Reihengrab wird von der Verwaltung der Reihe nach vergeben und ist die stärker standardisierte Form.

  • Die Lage wird vom Amt zugeteilt.
  • Die Laufzeit beträgt strikt 20 Jahre (15 Jahre für Kinder bis 5 Jahre).
  • Das Grab ist nicht verlängerbar. Danach wird es abgeräumt.

Urnenkammern und Gemeinschaftsgrabstätten

Für Feuerbestattungen stehen zudem Urnenkammern (Nischen) oder Gemeinschaftsanlagen zur Verfügung, die oft einen noch geringeren eigenen Flächenbedarf haben.

Rasengräber und gärtnerbetreute Anlagen

Je nach aktuellem Angebot kommen pflegearme Formen infrage (Rasenurnenwahlgräber, Rasenreihengräber). Wichtig: Die gestalterischen Möglichkeiten sind hier stark eingeschränkt, da die Rasenpflege durch die Stadt gewährleistet bleiben muss. Polierte Grabplatten sind auf Rasenwahl- und Reihengräbern in Frankfurt nicht zulässig! Individuelle stehende Steine sind oft nicht erlaubt.

Historische Gruftanlagen

Sie gehören zum prägenden Erscheinungsbild und sind vor allem kulturhistorisch relevant. Für Angehörige sind sie kein reguläres Standardangebot. Besondere Nutzungs- oder Restaurierungsfragen können nur direkt mit der Verwaltung geklärt werden.

5. Welche Grabart passt zu welcher Situation?

Die Entscheidung hängt von der familiären Situation und dem Pflegewunsch ab. Für Angehörige ist nicht nur wichtig, welche Arten es gibt, sondern auch, was zu den eigenen Wünschen passt:

1

Ein Wahlgrab ist passend, wenn ...

die Familie einen langfristigen Erinnerungsort möchte, eine spätere Verlängerung über Generationen wichtig ist und ein individueller, klassischer Grabstein gewünscht wird.

2

Ein Reihengrab ist passend, wenn ...

eine klar geregelte, einfachere, zeitlich begrenzte Lösung gesucht wird, die Lage keine Rolle spielt und keine Verlängerung vorgesehen ist.

3

Ein Urnengrab ist passend, wenn ...

eine Feuerbestattung vorgesehen ist, der Flächenbedarf kleiner sein soll und ein kompakter Gedenkort bevorzugt wird.

4

Pflegearme Felder sind passend, wenn ...

der Fokus auf Pflegefreiheit liegt, Angehörige nicht dauerhaft selbst pflegen können und individuelle Gestaltungswünsche (wie ein eigener Stein) dahinter zurückstehen.

6. Ruhefrist und Nutzungsrecht: Der wichtige Unterschied einfach erklärt

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, sind für die rechtliche Entscheidung aber zentral.

Der feine, aber wichtige Unterschied

Die Ruhefrist ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeit, in der ein Leichnam oder eine Urne in der Grabstätte ruhen muss. Sie darf nicht unterschritten werden.

Das Nutzungsrecht beschreibt, wie lange Sie als Angehöriger das Grab nutzen und unterhalten dürfen (in Frankfurt bei Wahlgräbern meist 25 Jahre, bei Reihengräbern 20 Jahre).

Warum ist das wichtig? Bei Reihengräbern fällt das Nutzungsrecht meist mit der Laufzeit zusammen und endet anschließend. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht verlängert werden – der Grund, warum sie oft als Familiengräber dienen. Wer sicher planen möchte, sollte die gültigen Fristen immer direkt prüfen lassen.

7. Grabstein-Regeln: Friedhofsordnung 2025/2026

Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof dürfen Steine nicht einfach frei aufgestellt werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Frankfurter Friedhofsordnung, die strikte Vorgaben zur Sicherheit, Ästhetik und Ethik macht.

1. Die "Würde des Friedhofs" wahren

Gemäß § 24 muss jede Anlage sich in das Gesamtbild einfügen. Erlaubte Materialien sind vorrangig Naturstein, Holz und Metall.

2. Vorherige Genehmigung ist Pflicht (§ 25)

Vor dem Aufstellen muss ein offizieller Grabmalantrag beim Grünflächenamt gestellt und genehmigt werden. Dafür gibt es auch ein Online-Verfahren. Dieser muss Skizzen, Materialbeschreibungen und Fundamentberechnungen enthalten.

3. Nicht jede Grabart erlaubt jedes Grabmal

Ob ein stehender Grabstein, eine Stele, ein Kissenstein oder nur eine flache Namenstafel zulässig ist, hängt vom Feld ab. Wahl- und Reihengräber bieten meist mehr Spielraum als pflegearme Rasenfelder.

4. Standfestigkeit und Fundament

Grabmale müssen dauerhaft standsicher sein. Die Ausführung orientiert sich an den anerkannten technischen Regeln. Ein guter Steinmetz plant die unsichtbare Verankerung und das Fundament im Untergrund akribisch mit.

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5. Kinderarbeitsfrei: Der ILO-182 Nachweis (§ 24a)

Grabsteine und Einfassungen aus Naturstein (besonders aus Nicht-EU-Ländern) dürfen in Frankfurt nur aufgestellt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden. Ein seriöser Steinmetz reicht die Zertifikate ein.

Zudem greift § 31 Abs. 6: Die gesamte Grabstätte ist als gärtnerische Einheit spätestens neun Monate nach der Bestattung anzulegen. Beginnen Sie daher rechtzeitig mit der Grabmal-Planung.

8. Gestaltungsvorschriften nach Gewann

Ein Entwurf, der ohne Prüfung des genauen Gewanns entsteht, wird vom Amt oft abgelehnt.

  • Allgemeine Gestaltungsvorschriften: Mehr Individualität. Form, Steinart und Oberfläche können innerhalb der normalen Friedhofsordnung frei geplant werden.
  • Zusätzliche Gestaltungsvorschriften: Hier sind die Vorgaben sehr eng. Hochglanzpolituren, bestimmte Kunststeine oder auffällige Farben sind oft komplett verboten, um ein harmonisches Feld-Bild zu wahren.

9. Das behördliche Genehmigungsverfahren

Der Grabmalantrag geht an das Grünflächenamt (Adam-Riese-Straße 25). Was Angehörige für den Antrag meist brauchen:

  • Angaben zur Grabstelle
  • Entwurf mit Maßstabsskizzen (meist 1:10)
  • Materialbeschreibung
  • Beschriftung / Inschrift
  • Angaben zur Befestigung, Fundamentierung und Einbindelänge der Verdübelung

Da dies für Laien schwer überschaubar ist, übernimmt diesen formellen Akt in der Regel der von Ihnen beauftragte Steinmetzbetrieb. Beachten Sie, dass für die städtische Genehmigung Verwaltungsgebühren anfallen.

10. In 8 Schritten zum fertigen Grabmal

1

Erstberatung

Sie schildern Ihre Wünsche (klassisch, modern, naturnah) und bringen die genaue Grablage mit.

2

Prüfung der Vorgaben

Wir prüfen das exakte Feld auf dem Hauptfriedhof auf spezifische Satzungs- und Gestaltungseinschränkungen.

3

Gestalterische Planung

Auswahl von Form, Material, Oberfläche, Schrift und Symbolik, abgestimmt auf Haltbarkeit.

4

Entwurf & Technik

Wir erstellen verbindliche Maßstabsskizzen und berechnen Fundamentierung und Verdübelung.

5

Antragsstellung beim Amt

Einreichung aller Papiere und der ILO-182 Naturstein-Zertifikate beim Grünflächenamt.

6

Fertigung

Nach Genehmigung wird der Stein handwerklich bearbeitet und mit der Inschrift versehen.

7

Aufstellung

Fachgerechte Montage und Verankerung auf dem weitläufigen Gelände des Hauptfriedhofs.

8

Nachbetreuung

Wir bleiben Ansprechpartner für Nachbeschriftungen oder spätere Standfestigkeitskontrollen.

11. Steinmetz-Tipps: Boden, Bäume und Materialwahl

Setzzeit beachten: Nach einer Erdbestattung sollte ein schweres Grabmal erst gesetzt werden, wenn das Erdreich sich gesetzt hat (oft mehrere Monate).

Die Baumfalle: Der alte Baumbestand auf dem Hauptfriedhof ist wunderschön, bringt aber Herbstlaub (Gerbsäure), Harz und Schatten (Moos, Algen) mit sich. In schattigen Gewannen raten wir von hellen, offenporigen Kalksteinen ab. Dichte Hartgesteine (Granite, Syenite) sind hier deutlich pflegeleichter und robuster.

12. Denkmalgeschützte und historische Bereiche

Einige ältere Gewanne des Hauptfriedhofs verlangen höchste Sorgfalt. Arbeiten an historischen Grabmalen erfordern Erfahrung mit Natursteinrestaurierung und schonenden Verfahren. Eine unsachgemäße Reinigung mit dem Hochdruckreiniger kann Originalmaterial und historische Inschriften unwiederbringlich zerstören. Sprechen Sie uns als Fachbetrieb an.

13. Grabauflösung und Abräumung

Wenn ein Nutzungsrecht (z.B. nach 20 Jahren beim Reihengrab) ausläuft und nicht verlängert wird, muss das Grab abgeräumt werden. Dies umfasst die fachgerechte Demontage des Steins, der Einfassung und des tiefen Fundaments. Wird das nicht ordnungsgemäß erledigt, stellt die Stadt die Kosten in Rechnung. Wir übernehmen auf Wunsch Demontage, Entsorgung oder die Sicherung eines Inschrift-Fragmentes als privates Andenken.

📋

Umfassende Checkliste für Angehörige

Wer den Hauptfriedhof besucht oder eine Bestattung vorbereitet, spart mit dieser Vorbereitung viel Zeit:

Vor dem Friedhofsbesuch:
  • Exakte Grablage (Gewann, Reihe, Grabnummer) notieren.
  • Passenden Eingang oder Anfahrtsweg prüfen.
  • Bei weiter entfernten Feldern genug Zeit einplanen.
  • Bei eingeschränkter Mobilität vorab Service- und Zugangsfragen (Friedhofstaxi) klären.
Vor dem Steinmetz-Gespräch & der Grabmal-Wahl:
  • Entscheidung über Grabart (Wahl- oder Reihengrab) und gewünschten Pflegeaufwand treffen.
  • Soll das Grab später von weiteren Familienmitgliedern genutzt werden?
  • Klärung der spezifischen Feldvorgaben (Gewann-Regeln).
  • Entwurf niemals ohne behördliche Genehmigungsprüfung finalisieren.
  • Material, Inschrift und Maße gemeinsam mit dem Steinmetz abstimmen.
  • Nachweise zur ethischen Herkunft (ILO-182) des Steins vorbereiten lassen.

15. Wie Schugar Natursteine Sie unterstützt & Nützliche Tools

Ein Grabmal ist mehr als ein Stein – es ist ein handwerkliches, genehmigungspflichtiges Bauwerk, ein persönliches Zeichen der Erinnerung auf einem stark reglementierten Friedhof. Genau an dieser Schnittstelle brauchen Angehörige verlässliche Unterstützung.

Wir kennen die Bodenverhältnisse, die Baum-Situationen und die strengen Regeln der Gewanne. Wir beraten Sie ästhetisch, erstellen den Entwurf, übernehmen die komplette Antragsstellung inkl. Materialnachweise (ILO-182) und sorgen dafür, dass Ihr Grabmal bautechnisch sturmsicher auf dem Hauptfriedhof steht.

16. Häufige Fragen (FAQ) zum Frankfurter Hauptfriedhof

Wie lautet die Adresse des Frankfurter Hauptfriedhofs? +

Die offizielle Adresse lautet: Hauptfriedhof, Eckenheimer Landstraße 194, 60320 Frankfurt am Main.

Wann ist der Hauptfriedhof geöffnet? +

Die Öffnungszeiten sind saisonabhängig. November bis Februar: 7:00 bis 17:00 Uhr. März und Oktober: 7:00 bis 18:00 Uhr. April und September: 7:00 bis 20:00 Uhr. Mai bis August: 7:00 bis 21:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen öffnen die städtischen Friedhöfe ab 9:00 Uhr.

Wie finde ich ein Grab auf dem Hauptfriedhof? +

Am besten mit den vollständigen Lageangaben: Gewann, Reihe und Grabnummer. Ohne diese Angaben kann die Suche auf dem großen Gelände unnötig aufwendig werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wahlgrab und Reihengrab? +

Beim Wahlgrab kann die Lage meist im Rahmen der Verfügbarkeit mitbestimmt werden, und das Nutzungsrecht (meist 25 Jahre) ist häufig verlängerbar. Beim Reihengrab wird die Grabstelle von der Verwaltung zugeteilt; die Laufzeit (meist 20 Jahre) ist fest und in der Regel nicht verlängerbar.

Welche Grabart erlaubt einen klassischen stehenden Grabstein? +

Am ehesten klassische Wahl- und Reihengräber. In pflegearmen oder stärker reglementierten Feldern sind die Gestaltungsmöglichkeiten meist eingeschränkter. Entscheidend sind immer die konkreten Vorgaben des jeweiligen Feldes.

Wer genehmigt Grabsteine in Frankfurt? +

Zuständig ist das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main (Adam-Riese-Straße 25). Dafür gibt es auch ein offizielles Online-Verfahren. In vielen Fällen übernimmt der beauftragte Steinmetzbetrieb die Antragstellung.

Sind polierte Grabplatten auf dem Hauptfriedhof erlaubt? +

Das hängt vom konkreten Grabfeld ab. In bestimmten Bereichen können polierte Oberflächen zulässig sein. Auf Rasenwahlgräbern und Rasenreihengräbern sind polierte Grabplatten jedoch nicht erlaubt.

Muss die Herkunft des Natursteins nachgewiesen werden? +

Ja, bei Naturstein-Grabmalen und Grabeinfassungen ist nachzuweisen, dass sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 hergestellt wurden. Ein seriöser Steinmetzbetrieb unterstützt bei diesen Nachweisen.

Gilt jede Grabart dauerhaft? +

Nein. Die konkrete Dauer richtet sich nach Ruhefrist, Nutzungsrecht und Grabart. Vor allem bei Reihengräbern ist eine spätere Verlängerung in der Regel nicht vorgesehen.

Gibt es am Hauptfriedhof nur klassische Erdgräber? +

Nein. Neben Erdgräbern kommen grundsätzlich auch verschiedene Urnengrabformen, Urnenkammern und je nach aktuellem Angebot pflegevereinfachte Rasen-Felder in Betracht.

Gibt es ein Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof? +

Ja. Auf dem Hauptfriedhof gibt es einen kostenfreien Fahrdienst für ältere und mobil eingeschränkte Besucher. Er fährt in der Regel Montag bis Freitag von 9:30 bis 15:00 Uhr (Telefon: 0151 26019667).

Hinweis zur Quellenbasis & Aktualität:
Stand der Informationen: Mai 2026. Für diesen Ratgeber wurden die offiziellen Angaben der Frankfurter Friedhöfe, die Friedhofsordnung (Stand 01.01.2025/2026) sowie die Gebührenordnungen berücksichtigt. Maßgeblich bleiben immer die jeweils aktuell veröffentlichten Satzungen der Stadt Frankfurt am Main. Einbezogen wurden offizielle Informationen zu:
  • Städtische Pietät / Altes Portal / historischer Bezug
  • Online-Diensten „Bestattung“ und „Grabmal“
  • Meldung der Stadt Frankfurt vom 21.03.2025 zur neuen Katzbach-Gedenkstele
Sebastian Schugar Profilbild – Grabmal-Experte und Steinmetz Frankfurt

Über den Autor & Das Unternehmen

Sebastian Schugar – Schugar Natursteine (Über 75 Jahre Tradition)

Sebastian Schugar ist Steinmetz in dritter Generation mit über 25 Jahren Berufserfahrung und tief verwurzelter Frankfurter. Er kennt die spezifischen Bodenverhältnisse, Baum-Situationen und die strengen behördlichen Genehmigungswege der Stadt Frankfurt bis ins Detail. Schugar Natursteine begleitet Angehörige von der ersten Planung bis zur finalen Aufstellung mit ehrlicher, bodenständiger Beratung und absoluter Preistransparenz.

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Wir begleiten Sie von der ersten Skizze bis zur sturmsicheren Fundamentierung auf dem Gelände des Hauptfriedhofs. Vertrauen Sie auf unseren Frankfurter Heimvorteil und unsere Erfahrung mit dem Grünflächenamt. Wir übernehmen die Antragsstellung und setzen individuelle Entwürfe fachgerecht für Sie um.

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