Der Frankfurter Hauptfriedhof: Orientierung, Grabarten, wichtige Regeln und Steinmetz-Tipps 2026
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit viele organisatorische, emotionale und gestalterische Entscheidungen treffen. Dieser umfassende Wegweiser bündelt die wichtigsten Informationen: Er erklärt detailliert die Unterschiede zwischen den Grabarten, zeigt den Unterschied zwischen Ruhefrist und Nutzungsrecht, fasst die Friedhofsordnung 2025/2026 zusammen und bietet praktische Steinmetz-Tipps für die Planung Ihres Grabmals in Frankfurt.
Lassen Sie sich diesen hyperlokalen, tiefgehenden Ratgeber in Sekundenschnelle zusammenfassen.

Hilfe bei Grabmal-Anträgen gesucht? Wir kennen die Vorgaben des Hauptfriedhofs und übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.
069 413858 – Unverbindliche Beratung📑 Inhaltsverzeichnis – Frankfurter Hauptfriedhof
1. Der Frankfurter Hauptfriedhof im Überblick & Lage
Der Frankfurter Hauptfriedhof liegt im nördlichen Stadtgebiet, in den Gemarkungen Nordend und Eckenheim, und ist einer der historisch bedeutendsten Friedhöfe der Stadt. Er wurde am 1. Juli 1828 eröffnet und ist bis heute ein zentraler Ort des Erinnerns, Gedenkens und Bestattens in Frankfurt am Main.
Mit rund 70,1 Hektar ist er sehr weitläufig und umfasst etwa 65.500 Grabstellen sowie rund 6.000 Kriegsgräber. Typisch für den Hauptfriedhof ist seine Struktur mit vielen Gewannen (größeren Friedhofsabschnitten). Wer zum ersten Mal ein Grab sucht, unterschätzt die Entfernungen oft. Umso wichtiger ist es, die genaue Lage der Grabstelle vorab zu kennen.
Ein zentraler Anlaufpunkt am Hauptfriedhof ist die Städtische Pietät am Alten Portal des Friedhofs. Die Stadt Frankfurt führt sie als städtischen Bestattungsdienst; sie besteht seit der Eröffnung des Hauptfriedhofs.
2. Anfahrt, Öffnungszeiten, Parken und Orientierung
Besucherinformationen auf einen Blick
Adressen & Kontakt
Hauptfriedhof (Bezirk Mitte)
Eckenheimer Landstraße 194
60320 Frankfurt am Main
Tel: 069 212-33947
E-Mail: friedhofsverwaltung.mitte@stadt-frankfurt.de
Allgemeine Auskünfte & Grab-Beanstandungen: Tel: 069 212-34646
Grab-Räumungen: Tel: 069 212-42176
Grab-Erwerbe: Tel: 069 212-33155
Grünflächenamt (Genehmigungen)
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Tel: 069 212-36480
E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
Öffnungszeiten
- Nov – Feb: 07:00 – 17:00 Uhr
- März & Okt: 07:00 – 18:00 Uhr
- Apr & Sep: 07:00 – 20:00 Uhr
- Mai – Aug: 07:00 – 21:00 Uhr
- Sonn- & Feiertage: Öffnung ab 09:00 Uhr
Trauerhalle: 150 Sitzplätze
Kostenloses Friedhofstaxi (Elektrofahrzeug)
Für ältere Besucher oder Angehörige mit eingeschränkter Mobilität gibt es einen kostenfreien Fahrdienst. Er startet an der Trauerhalle. Reguläre Fahrzeiten: Montag bis Freitag, 09:30 – 15:00 Uhr. Zusätzliche Sonderfahrten an Feiertagen im Frühjahr sowie im November und Dezember.
Reservierung unter: 0151 26019667.
Mit Bus und Bahn zum Hauptfriedhof
Der Hauptfriedhof ist gut an den Frankfurter Nahverkehr angebunden. Für viele Besucher ist die U-Bahnlinie U5 mit der Station „Hauptfriedhof" der naheliegendste Orientierungspunkt. Weitere Haltestellen der U5: „Gießener Straße" und „Deutsche Nationalbibliothek". Weitere Optionen: Bus 34 (Haltestelle Feuerwehrstraße), Bus 32 (Haltestelle Deutsche Nationalbibliothek), Bus 30 (Haltestelle Wasserpark) und Tram 18 (Haltestelle Wasserpark). Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist meist stressärmer, da die Parkplatzsituation an der Eckenheimer Landstraße und im Nordend stark reglementiert ist (Bewohnerparken/Parkschein).
So finden Sie ein Grab schneller
Die Wege sind lang. Kommen Sie bei Terminen nie nur mit dem Namen. Für die Orientierung sind vor allem drei Angaben wichtig:
- Gewann
- Reihe
- Grabnummer
Treffen Sie sich bei Steinmetzterminen an konkreten Punkten wie dem „Haupteingang Eckenheimer Landstraße" (Altes Portal) oder dem „Neuen Portal". Hilfreich ist außerdem, einen Friedhofsplan vor dem Besuch bereitzuhalten – diesen stellt die Stadt Frankfurt auf friedhof-frankfurt.de als PDF zum Download bereit – und den nächstgelegenen Eingang zu kennen.
Barrierearme Planung
Weil der Hauptfriedhof groß und nicht in allen Bereichen gleich leicht begehbar ist, sollte ein Besuch bei eingeschränkter Mobilität möglichst vorab geplant werden. Barrierefreie Toiletten befinden sich in der Trauerhalle und im Totenhaus (geöffnet bei Trauerfeiern). Für Angehörige kann es sinnvoll sein, den Besuch vorher telefonisch abzustimmen, wenn eine Trauerfeier, eine längere Wegstrecke oder besondere Unterstützung eingeplant werden muss.
3. Historischer Erinnerungsort & Besondere Plätze
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort für aktuelle Bestattungen. Er ist auch ein Stück Frankfurter Stadtgeschichte: Eröffnet nach Plänen des Stadtgärtners Sebastian Rinz, wuchs der Friedhof von ursprünglich 5,6 Hektar zu einem Landschaftspark im englischen Stil heran. Das klassizistische Alte Portal mit den dorischen Säulen und der in der Blickachse liegenden arkadenartigen Gruftenhalle schuf der Frankfurter Baumeister Friedrich Rumpf im Jahre 1828. Historische Grabmale und jahrzehntealte Baumbestände (darunter bis zu 30 Meter hohe prächtige Bäume im historischen Teil) prägen das Bild. Das gesamte Ensemble steht als gartendenkmalpflegerisches Gesamtensemble unter Schutz.
Gräber bekannter Persönlichkeiten
Hier ruhen bekannte Persönlichkeiten der Frankfurter und deutschen Geistesgeschichte. Dazu zählen Arthur Schopenhauer, Alois Alzheimer, Theodor W. Adorno, Ricarda Huch, Friedrich Stoltze, Dorothea Schlegel und die Volksschauspielerin Liesel Christ. Ein neues Grabmal steht hier nicht isoliert, sondern fügt sich in ein gewachsenes, teils denkmalgeschütztes Gesamtbild ein.
Kriegsgräber und Erinnerungsorte
Auf dem Hauptfriedhof befinden sich rund 6.000 Kriegsgräberstätten und Gedenkorte, die an die Opfer von Krieg und Gewalt erinnern. Solche Bereiche gehören zu den eindrucksvollsten Orten des Friedhofs, weil sie private Trauer und öffentliche Erinnerung miteinander verbinden.
Neue Katzbach-Gedenkstele vom 21. März 2025
Ein besonders wichtiger aktueller Erinnerungsort ist das Sammelgrab für die Opfer des KZ „Katzbach". Die Stadt Frankfurt weihte dort am 21. März 2025 eine neue Gedenkstele ein. Sie nennt die Namen von 527 in Frankfurt umgekommenen und ermordeten Häftlingen – unter ihnen größtenteils Gefangene des Warschauer Aufstands von 1944. Die bisherigen Inschriften auf den Platten des Gemeinschaftsgrabs von 1972 waren unvollständig und zum Teil verwittert. Dieser Ort zeigt, dass der Hauptfriedhof auch aktiv Teil der heutigen Erinnerungskultur ist.
4. Welche Grabarten gibt es auf dem Frankfurter Hauptfriedhof?
Wichtig ist: Nicht jede Grabart ist jederzeit in jedem Feld verfügbar. Die Stadt Frankfurt bietet eine große Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind immer die aktuelle Belegung, das konkrete Angebot der Stadt sowie die geltende Friedhofssatzung.
Wahlgräber (Erd- und Urnenwahlgrab)
Das Wahlgrab ist die klassische Lösung für Familien oder für Angehörige, die einen langfristigen Gedenkort wünschen.
- Die Lage kann im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.
- Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erworben und kann verlängert werden.
- Bei Grüften beträgt das Nutzungsrecht 40 Jahre (verlängerbar).
- Sie bieten den größten gestalterischen Spielraum für individuelle Grabmale.
- In Wahlgräbern können in der Regel mehrere Särge oder Urnen bestattet werden (Familiengrab).
- Ein Vorauserwerb zu Lebzeiten ist möglich.
Reihengräber (Erd-, Urnen- und Kindererdreihengrab)
Das Reihengrab wird von der Verwaltung der Reihe nach vergeben und ist die stärker standardisierte Form.
- Die Lage wird vom Amt zugeteilt.
- Die Laufzeit beträgt strikt 20 Jahre.
- Das Grab ist nicht verlängerbar. Danach wird es abgeräumt.
- Während der Laufzeit darf grundsätzlich nur eine verstorbene Person bestattet werden.
- Für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Laufzeit 15 Jahre.
Urnenkammern und Gemeinschaftsgrabstätten
Für Feuerbestattungen stehen zudem Urnenkammern (Nischen) oder Gemeinschaftsanlagen zur Verfügung, die oft einen noch geringeren eigenen Flächenbedarf haben. Eine Gemeinschaftsgrabstätte für Nicht-Bestattungspflichtige wird ebenfalls angeboten.
Rasengräber und gärtnerbetreute Anlagen
Je nach aktuellem Angebot kommen pflegearme Formen infrage – darunter Rasenurnenwahlgräber (mit zentraler oder individueller Ablage), Rasenerdreihengräber, Rasenurnenreihengräber sowie gärtnerbetreute Erd- und Urnenwahlgräber. Wichtig: Die gestalterischen Möglichkeiten sind hier stark eingeschränkt, da die Rasenpflege durch die Stadt gewährleistet bleiben muss. Polierte Grabplatten sind auf Rasenwahl- und Reihengräbern in Frankfurt nicht zulässig! Individuelle stehende Steine sind oft nicht erlaubt.
Historische Gruftanlagen
Sie gehören zum prägenden Erscheinungsbild und sind vor allem kulturhistorisch relevant. Für Angehörige sind sie kein reguläres Standardangebot. Besondere Nutzungs- oder Restaurierungsfragen können nur direkt mit der Verwaltung geklärt werden.
5. Welche Grabart passt zu welcher Situation?
Die Entscheidung hängt von der familiären Situation und dem Pflegewunsch ab. Für Angehörige ist nicht nur wichtig, welche Arten es gibt, sondern auch, was zu den eigenen Wünschen passt:
Ein Wahlgrab ist passend, wenn ...
die Familie einen langfristigen Erinnerungsort möchte, eine spätere Verlängerung über Generationen wichtig ist, mehrere Familienmitglieder dort bestattet werden sollen und ein individueller, klassischer Grabstein gewünscht wird.
Ein Reihengrab ist passend, wenn ...
eine klar geregelte, einfachere, zeitlich begrenzte Lösung gesucht wird, die Lage keine Rolle spielt und keine Verlängerung vorgesehen ist.
Ein Urnengrab ist passend, wenn ...
eine Feuerbestattung vorgesehen ist, der Flächenbedarf kleiner sein soll und ein kompakter Gedenkort bevorzugt wird.
Pflegearme Felder sind passend, wenn ...
der Fokus auf Pflegefreiheit liegt, Angehörige nicht dauerhaft selbst pflegen können und individuelle Gestaltungswünsche (wie ein eigener Stein) dahinter zurückstehen.
6. Ruhefrist und Nutzungsrecht: Der wichtige Unterschied einfach erklärt
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, sind für die rechtliche Entscheidung aber zentral.
Der feine, aber wichtige Unterschied
Die Ruhefrist ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeit, in der ein Leichnam oder eine Urne in der Grabstätte ruhen muss. Sie darf nicht unterschritten werden. In Hessen beträgt die Ruhefrist für Erdbestattungen in der Regel 25 Jahre (je nach Friedhof und Bodenverhältnissen).
Das Nutzungsrecht beschreibt, wie lange Sie als Angehöriger das Grab nutzen und unterhalten dürfen (in Frankfurt bei Wahlgräbern 25 Jahre, bei Grüften 40 Jahre, bei Reihengräbern 20 Jahre).
Warum ist das wichtig? Bei Reihengräbern fällt das Nutzungsrecht meist mit der Laufzeit zusammen und endet anschließend. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht verlängert werden – der Grund, warum sie oft als Familiengräber dienen. Wer sicher planen möchte, sollte die gültigen Fristen immer direkt bei der Friedhofsverwaltung prüfen lassen.
7. Grabstein-Regeln: Friedhofsordnung 2025/2026
Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof dürfen Steine nicht einfach frei aufgestellt werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Frankfurter Friedhofsordnung, die strikte Vorgaben zur Sicherheit, Ästhetik und Ethik macht. Die Friedhofsordnung sowie die Gebührenordnung (ebenfalls Stand 01.01.2025) stehen auf friedhof-frankfurt.de als PDF-Downloads zur Verfügung.
1. Die „Würde des Friedhofs" wahren (§ 24 FO)
Gemäß § 24 Abs. 1 der Friedhofsordnung muss jede Grabstätte so gestaltet und an die Umgebung angepasst werden, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
2. Erlaubte Materialien (§ 27 FO)
Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Materialien bestehen, die im Einklang mit dem Friedhofszweck und der umgebenden Friedhofsgestaltung stehen. Dies sind insbesondere Naturstein, Holz und Metall.
3. Vorherige Genehmigung ist Pflicht (§ 25 FO)
Vor dem Aufstellen muss ein offizieller Grabmalantrag beim Grünflächenamt gestellt und genehmigt werden. Der Antrag muss in Textform von der/dem Nutzungsberechtigten eingereicht werden – dies gilt auch für Veränderungen der Grabmalanlage, die sicherheitsrelevante Parameter beeinflussen. Der Antrag muss Skizzen, Materialbeschreibungen und Fundamentberechnungen enthalten.
4. Nicht jede Grabart erlaubt jedes Grabmal
Ob ein stehender Grabstein, eine Stele, ein Kissenstein oder nur eine flache Namenstafel zulässig ist, hängt vom Feld ab. Wahl- und Reihengräber bieten meist mehr Spielraum als pflegearme Rasenfelder.
5. Standfestigkeit und Verkehrssicherheit (§ 28 FO)
Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen sind von der/dem Nutzungsberechtigten dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Ausführung orientiert sich an den anerkannten technischen Regeln. Ein guter Steinmetz plant die unsichtbare Verankerung und das Fundament im Untergrund akribisch mit.
6. Kinderarbeitsfrei: Der ILO-182 Nachweis (§ 24a FO)
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen in Frankfurt nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des ILO-Übereinkommens Nr. 182 vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291) hergestellt worden sind. „Herstellung" umfasst dabei sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Ein seriöser Steinmetz reicht die entsprechenden Zertifikate oder Nachweise ein. Für Steine, deren Rohmaterial nachweislich vor dem 1. März 2019 in das Bundesgebiet eingeführt wurde, entfällt die Nachweispflicht (§ 24a Abs. 3 FO).
Zudem greift § 31 Abs. 6 FO: Die gesamte Grabstätte ist als gärtnerische Einheit spätestens neun Monate nach der Bestattung bzw. nach dem Vorauserwerb anzulegen. Dies gilt insbesondere bei Doppel- und Mehrfachgrabstätten. Beginnen Sie daher rechtzeitig mit der Grabmal-Planung.
8. Gestaltungsvorschriften nach Gewann
Ein Entwurf, der ohne Prüfung des genauen Gewanns entsteht, wird vom Amt oft abgelehnt.
- Allgemeine Gestaltungsvorschriften: Mehr Individualität. Form, Steinart und Oberfläche können innerhalb der normalen Friedhofsordnung frei geplant werden.
- Zusätzliche Gestaltungsvorschriften: Hier sind die Vorgaben sehr eng. Hochglanzpolituren, bestimmte Kunststeine oder auffällige Farben sind oft komplett verboten, um ein harmonisches Feld-Bild zu wahren.
9. Das behördliche Genehmigungsverfahren
Der Grabmalantrag geht an das Grünflächenamt (Abteilung Friedhofsangelegenheiten, Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt). Was Angehörige für den Antrag meist brauchen:
- Angaben zur Grabstelle
- Entwurf mit Maßstabsskizzen (meist 1:10)
- Materialbeschreibung
- Beschriftung / Inschrift
- Angaben zur Befestigung, Fundamentierung und Einbindelänge der Verdübelung
Da dies für Laien schwer überschaubar ist, übernimmt diesen formellen Akt in der Regel der von Ihnen beauftragte Steinmetzbetrieb. Beachten Sie, dass für die städtische Genehmigung Verwaltungsgebühren anfallen.
10. In 8 Schritten zum fertigen Grabmal
Erstberatung
Sie schildern Ihre Wünsche (klassisch, modern, naturnah) und bringen die genaue Grablage mit.
Prüfung der Vorgaben
Wir prüfen das exakte Feld auf dem Hauptfriedhof auf spezifische Satzungs- und Gestaltungseinschränkungen.
Gestalterische Planung
Auswahl von Form, Material, Oberfläche, Schrift und Symbolik, abgestimmt auf Haltbarkeit.
Entwurf & Technik
Wir erstellen verbindliche Maßstabsskizzen und berechnen Fundamentierung und Verdübelung.
Antragsstellung beim Amt
Einreichung aller Papiere und der ILO-182 Naturstein-Nachweise beim Grünflächenamt.
Fertigung
Nach Genehmigung wird der Stein handwerklich bearbeitet und mit der Inschrift versehen.
Aufstellung
Fachgerechte Montage und Verankerung auf dem weitläufigen Gelände des Hauptfriedhofs.
Nachbetreuung
Wir bleiben Ansprechpartner für Nachbeschriftungen oder spätere Standfestigkeitskontrollen.
11. Steinmetz-Tipps: Boden, Bäume und Materialwahl
Setzzeit beachten: Nach einer Erdbestattung sollte ein schweres Grabmal erst gesetzt werden, wenn das Erdreich sich gesetzt hat (oft mehrere Monate).
Die Baumfalle: Der alte Baumbestand auf dem Hauptfriedhof ist wunderschön – besonders im historischen Teil mit Bäumen von bis zu 30 Metern Höhe. Er bringt aber Herbstlaub (Gerbsäure), Harz und Schatten (Moos, Algen) mit sich. In schattigen Gewannen raten wir von hellen, offenporigen Kalksteinen ab. Dichte Hartgesteine (Granite, Syenite) sind hier deutlich pflegeleichter und robuster.
12. Denkmalgeschützte und historische Bereiche
Über 900 Grabstätten auf dem Hauptfriedhof stehen unter Denkmalschutz. Sie liegen alle im alten Teil des Friedhofs in den Gewannen A bis IX und werden erhalten, auch wenn daran kein Nutzungsrecht mehr besteht. Für über 70 dieser Gräber bestehen Patenschaften, bei denen Bürgerinnen und Bürger die Pflege und ggf. Restaurierung übernehmen und im Gegenzug ein Nutzungsrecht erhalten. Arbeiten an historischen Grabmalen erfordern Erfahrung mit Natursteinrestaurierung und schonenden Verfahren. Eine unsachgemäße Reinigung mit dem Hochdruckreiniger kann Originalmaterial und historische Inschriften unwiederbringlich zerstören. Sprechen Sie uns als Fachbetrieb an.
13. Grabauflösung und Abräumung
Wenn ein Nutzungsrecht (z.B. nach 20 Jahren beim Reihengrab) ausläuft und nicht verlängert wird, muss das Grab abgeräumt werden. Die Stadt kennzeichnet dies zunächst durch ein Hinweisschild direkt am Grab. Anschließend umfasst die Abräumung die fachgerechte Demontage des Steins, der Einfassung und des tiefen Fundaments. Wird das nicht ordnungsgemäß erledigt, stellt die Stadt die Kosten in Rechnung. Wir übernehmen auf Wunsch Demontage, Entsorgung oder die Sicherung eines Inschrift-Fragmentes als privates Andenken.
Umfassende Checkliste für Angehörige
Wer den Hauptfriedhof besucht oder eine Bestattung vorbereitet, spart mit dieser Vorbereitung viel Zeit:
Vor dem Friedhofsbesuch:- Exakte Grablage (Gewann, Reihe, Grabnummer) notieren.
- Passenden Eingang oder Anfahrtsweg prüfen.
- Bei weiter entfernten Feldern genug Zeit einplanen.
- Bei eingeschränkter Mobilität vorab Friedhofstaxi reservieren (0151 26019667).
- Entscheidung über Grabart (Wahl- oder Reihengrab) und gewünschten Pflegeaufwand treffen.
- Soll das Grab später von weiteren Familienmitgliedern genutzt werden?
- Klärung der spezifischen Feldvorgaben (Gewann-Regeln).
- Entwurf niemals ohne behördliche Genehmigungsprüfung finalisieren.
- Material, Inschrift und Maße gemeinsam mit dem Steinmetz abstimmen.
- Nachweise zur ethischen Herkunft (ILO-182) des Steins vorbereiten lassen.
15. Wie Schugar Natursteine Sie unterstützt & Nützliche Tools
Ein Grabmal ist mehr als ein Stein – es ist ein handwerkliches, genehmigungspflichtiges Bauwerk, ein persönliches Zeichen der Erinnerung auf einem stark reglementierten Friedhof. Genau an dieser Schnittstelle brauchen Angehörige verlässliche Unterstützung.
Wir kennen die Bodenverhältnisse, die Baum-Situationen und die strengen Regeln der Gewanne. Wir beraten Sie ästhetisch, erstellen den Entwurf, übernehmen die komplette Antragsstellung inkl. Materialnachweise (ILO-182) und sorgen dafür, dass Ihr Grabmal bautechnisch sturmsicher auf dem Hauptfriedhof steht.
Weitere nützliche Tools & Ratgeber für Frankfurt
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Zum Finder →16. Häufige Fragen (FAQ) zum Frankfurter Hauptfriedhof
Wie lautet die Adresse des Frankfurter Hauptfriedhofs? +
Die offizielle Adresse lautet: Hauptfriedhof, Eckenheimer Landstraße 194, 60320 Frankfurt am Main.
Wann ist der Hauptfriedhof geöffnet? +
Die Öffnungszeiten sind saisonabhängig. November bis Februar: 7:00 bis 17:00 Uhr. März und Oktober: 7:00 bis 18:00 Uhr. April und September: 7:00 bis 20:00 Uhr. Mai bis August: 7:00 bis 21:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen öffnen die städtischen Friedhöfe ab 9:00 Uhr.
Wie finde ich ein Grab auf dem Hauptfriedhof? +
Am besten mit den vollständigen Lageangaben: Gewann, Reihe und Grabnummer. Ohne diese Angaben kann die Suche auf dem großen Gelände unnötig aufwendig werden. Ein Friedhofsplan steht auf friedhof-frankfurt.de zum Download bereit.
Was ist der Unterschied zwischen Wahlgrab und Reihengrab? +
Beim Wahlgrab kann die Lage meist im Rahmen der Verfügbarkeit mitbestimmt werden, und das Nutzungsrecht (25 Jahre, bei Grüften 40 Jahre) ist verlängerbar. Beim Reihengrab wird die Grabstelle von der Verwaltung zugeteilt; die Laufzeit (20 Jahre, bei Kindern bis 5 Jahren 15 Jahre) ist fest und nicht verlängerbar.
Welche Grabart erlaubt einen klassischen stehenden Grabstein? +
Am ehesten klassische Wahl- und Reihengräber. In pflegearmen oder stärker reglementierten Feldern sind die Gestaltungsmöglichkeiten meist eingeschränkter. Entscheidend sind immer die konkreten Vorgaben des jeweiligen Feldes.
Wer genehmigt Grabsteine in Frankfurt? +
Zuständig ist das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main, Abteilung Friedhofsangelegenheiten (Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt, Tel: 069 212-36480). In vielen Fällen übernimmt der beauftragte Steinmetzbetrieb die Antragstellung.
Sind polierte Grabplatten auf dem Hauptfriedhof erlaubt? +
Das hängt vom konkreten Grabfeld ab. In bestimmten Bereichen können polierte Oberflächen zulässig sein. Auf Rasenwahlgräbern und Rasenreihengräbern sind polierte Grabplatten jedoch nicht erlaubt.
Muss die Herkunft des Natursteins nachgewiesen werden? +
Ja, bei Naturstein-Grabmalen und Grabeinfassungen ist gemäß § 24a der Friedhofsordnung nachzuweisen, dass sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 hergestellt wurden. Ein seriöser Steinmetzbetrieb unterstützt bei diesen Nachweisen.
Gilt jede Grabart dauerhaft? +
Nein. Die konkrete Dauer richtet sich nach Ruhefrist, Nutzungsrecht und Grabart. Reihengräber laufen 20 Jahre (nicht verlängerbar); Wahlgräber laufen 25 Jahre und sind verlängerbar.
Gibt es am Hauptfriedhof nur klassische Erdgräber? +
Nein. Neben Erdgräbern kommen auch verschiedene Urnengrabformen, Urnenkammern und je nach aktuellem Angebot pflegevereinfachte Rasen-Felder in Betracht. Eine vollständige Übersicht finden Sie in der Grabarten-Matrix der Stadt Frankfurt (Stand 01/2025).
Gibt es ein Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof? +
Ja. Auf dem Hauptfriedhof gibt es einen kostenfreien Elektro-Fahrdienst für ältere und mobil eingeschränkte Besucher. Reguläre Fahrzeiten: Montag bis Freitag von 9:30 bis 15:00 Uhr. Zusätzliche Sonderfahrten an Feiertagen im Frühjahr sowie im November und Dezember. Telefon: 0151 26019667. Treffpunkt: Parkplatz an der Trauerhalle.
Dieser Artikel wurde am 02. Mai 2026 einer umfassenden Faktenprüfung unterzogen. Folgende offizielle Primärquellen wurden herangezogen:
- Friedhof Frankfurt – Offizielle Website der Stadt Frankfurt am Main: friedhof-frankfurt.de (Hauptfriedhof-Seite, Grabstätten-Seite, Gestaltungsvorschriften-Seite, Informationsmaterial-Seite, Friedhofsordnung zum Download)
- Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Gültig ab 01.01.2025 (Download über friedhof-frankfurt.de)
- Gebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main: Gültig ab 01.01.2025 (Download über friedhof-frankfurt.de)
- Hessenschau / Hessischer Rundfunk: Bericht vom 21.03.2025 zur Einweihung der Katzbach-Gedenkstele (hessenschau.de)
- Stadt Frankfurt im Blick: Spendenaufruf und Hintergrund zur Katzbach-Gedenkstele (stadt-frankfurt-im-blick.de)
- Frankfurt-Live.com: Bericht vom 04.04.2025 zur Resonanz der Gedenkfeierlichkeiten (frankfurt-live.com)
- KulturRegion FrankfurtRheinMain: Veranstaltungsinformationen (krfrm.de)
- Wikipedia: Hauptfriedhof (Frankfurt am Main) – ergänzende historische Details und Denkmalschutz-Zahlen (de.wikipedia.org)
- Datum der Katzbach-Gedenkstele von „März 2025" auf „21. März 2025" präzisiert.
- Lage des Friedhofs: „Nordend, Eckenheim und Bornheim" korrigiert auf „Gemarkungen Nordend und Eckenheim" (Bornheim grenzt an, der Friedhof liegt aber nicht auf Bornheimer Gemarkung).
- Friedhofstaxi: Sonderfahrten an Feiertagen im Frühjahr und im November/Dezember ergänzt.
- Kontaktdaten ergänzt: Zusätzliche Telefonnummern (Grab-Beanstandungen, Räumungen, Erwerbe), E-Mail-Adressen.
- Gruft-Nutzungsrecht: „oft 40 Jahre" korrigiert auf „40 Jahre" (ist einheitlich geregelt – nicht variabel).
- Trauerhalle-Kapazität (150 Sitzplätze) und barrierefreie Toiletten ergänzt.
- Denkmalschutz: Details zu über 900 geschützten Gräbern und Patenschafts-Programm ergänzt.
- ÖPNV: zusätzliche Haltestellen der U5 und detaillierte Bus-Haltestellen ergänzt.
- Grabarten: Rasenurnenwahlgräber mit zentraler/individueller Ablage spezifiziert.
- ILO-182: Ausnahmeregelung für Steine, die vor dem 1. März 2019 importiert wurden (§ 24a Abs. 3), ergänzt.
- Reihengrab: Hinweis ergänzt, dass während der Laufzeit nur eine Person bestattet werden darf.
- Wahlgrab: Hinweis auf Vorauserwerb und Mehrfachbelegung ergänzt.
Maßgeblich bleiben immer die jeweils aktuell veröffentlichten Satzungen der Stadt Frankfurt am Main. Insbesondere die Verfügbarkeit einzelner Grabarten auf bestimmten Feldern kann sich ändern. Bitte klären Sie dies direkt mit der Friedhofsverwaltung.

Über den Autor & Das Unternehmen
Sebastian Schugar – Schugar Natursteine (Über 75 Jahre Tradition)
Sebastian Schugar ist Steinmetz in dritter Generation mit über 25 Jahren Berufserfahrung und tief verwurzelter Frankfurter. Er kennt die spezifischen Bodenverhältnisse, Baum-Situationen und die strengen behördlichen Genehmigungswege der Stadt Frankfurt bis ins Detail. Schugar Natursteine begleitet Angehörige von der ersten Planung bis zur finalen Aufstellung mit ehrlicher, bodenständiger Beratung und absoluter Preistransparenz.
Wir unterstützen Sie auf dem Hauptfriedhof
Wir begleiten Sie von der ersten Skizze bis zur sturmsicheren Fundamentierung auf dem Gelände des Hauptfriedhofs. Vertrauen Sie auf unseren Frankfurfer Heimvorteil und unsere Erfahrung mit dem Grünflächenamt. Wir übernehmen die Antragsstellung und setzen individuelle Entwürfe fachgerecht für Sie um.
📞 Direktkontakt Steinmetz
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