Grabsteine und Grabmale vom Steinmetz in Frankfurt am Main – hochwertige Handwerkskunst
Steinmetz direkt am Friedhof Fechenheim (Frankfurt-Ost)

Grabsteine, Grabmale & Steinmetzarbeiten FÜR BERGEN-ENKHEIM

Naturstein, der bleibt: für alles, was Ihnen wichtig ist. Ihr erfahrener Steinmetz-Fachbetrieb für die Friedhöfe Bergen und Enkheim. Wir fertigen Grabsteine, die den besonderen örtlichen Ruhefristen gerecht werden. Vertrauen Sie auf echte Steinmetz-Qualität.

Unser Handwerk für den Frankfurter Osten

Leistungen für Bergen & Enkheim

Die Friedhöfe in Bergen und Enkheim stellen besondere Anforderungen an Material und Statik. Wir bieten Ihnen Service, der Sicherheit garantiert, von der frostfreien Gründung bis zur genehmigten Inschrift.

Grabmale & Neuanlagen

Ob für den historischen Friedhof Bergen oder die Rasenfelder in Enkheim: Wir fertigen Grabsteine, die die örtliche Ruhefrist von bis zu 35 Jahren garantiert überdauern.

  • Individuelle Entwürfe (Naturstein)
  • Genehmigung beim Amt (Bezirk Ost)
  • Spezielle "Ried-Fundamente"
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Nachbeschriftung & Sanierung

Viele Familiengräber in Enkheim bestehen seit Generationen. Wir führen Zweitinschriften passgenau zur historischen Schrift aus und reinigen alte Steine professionell.

  • Schriften hauen & tönen
  • Vergoldung erneuern
  • Hochdruck-Reinigung (Moos/Algen)
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Reparatur & Standsicherheit

Kippt Ihr Grabstein? Der feuchte Boden in Enkheim führt oft zu Senkungen. Wir richten Einfassungen und Steine neu aus und führen die offizielle TA-Grabmal Prüfung durch.

  • Grabeinfassungen heben
  • Fundamente verstärken
  • Jährlicher Sicherheits-Check
Hilfe bei Schiefstand →
Orientierungshilfe

Grabarten in Bergen & Enkheim Unterschiede verstehen, richtig entscheiden

Die Grabart beeinflusst Pflege, Gestaltung, Laufzeit und Kosten. Für Erdbestattungen gilt auf den Friedhöfen Bergen und Enkheim eine verlängerte Ruhefrist von 35 Jahren. Bei Wahlgrabstätten beträgt das Nutzungsrecht grundsätzlich 25 Jahre; wenn eine längere Ruhefrist zu beachten ist (z. B. 35 Jahre), wird das Nutzungsrecht für 40 Jahre eingeräumt.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 2 (35 Jahre Ruhefrist Bergen/Enkheim bei Erdbestattungen), § 16 Abs. 1 (25 Jahre bzw. 40 Jahre Nutzungsrecht), § 40 (Inkrafttreten 01.01.2025).

Erdwahlgrab

Familiengrab
Wahlgrabstätten werden im Einvernehmen mit der erwerbenden Person verortet (Lage wählbar im Rahmen des Angebots). Zubestattungen sind möglich (Einzel-/Doppel-/Mehrfachgrab).
Bestattungsart Erdbestattung (Sarg) + Urnen möglich
Belegung (Beispiele) Einzel: 1 Erdbestattung + bis zu 4 Urnen; Doppel: 2 Erdbestattungen + bis zu 8 Urnen
Nutzungsrecht 40 Jahre, wenn 35 Jahre Ruhefrist zu beachten ist (Bergen / Enkheim bei Erdbestattung)
Verlängerung ✓ Möglich (auf Antrag in Textform)
Pflege Durch nutzungsberechtigte Person
Grabmal Genehmigung + TA‑Grabmal / Abnahmebescheinigung
Polierte Flächen Oft möglich – abhängig von Genehmigung & Gestaltung
Rechtlich wichtig: Vor dem Aufstellen/Ändern eines Grabmals ist ein Antrag zu stellen; Einbringung und Abnahme erfolgen nach TA‑Grabmal.
§ 25 Abs. 1–4, § 26 Abs. 2; Pflegeverantwortung: § 31 Abs. 3; Gestaltung: § 24, § 27 Abs. 1.
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Urnenwahlgrab

Flexibel
Urnenwahlgrabstätten sind für Familien eine platzsparende Alternative mit individueller Gestaltung (im Rahmen der Genehmigung).
Bestattungsart Urnenbeisetzungen
Belegung Bis zu 4 Urnen
Nutzungsrecht 25 Jahre (verlängerbar)
Pflege Durch nutzungsberechtigte Person
Grabmal Genehmigung + TA‑Grabmal / Abnahmebescheinigung
Rechtsgrundlagen: Belegung Urnenwahlgrabstätte: § 17 Abs. 3; Nutzungsrecht Wahlgrabstätte: § 16 Abs. 1; Genehmigung & Standsicherheit: § 25–26.
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Rasengrabstätte (Erd oder Urne)

Pflege durch Verwaltung
Eine Rasengrabstätte ist eine Wahl- oder Reihengrabstätte, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten wird. Es gibt Varianten mit zentraler oder individueller Ablage für Grabschmuck.
Grabart Wahl- oder Reihengrabstätte
Rasenpflege ✓ Durch Friedhofsverwaltung
Grabschmuck Nur auf vorgesehenen Ablageflächen; keine Grabkreuze
Grabkennzeichnung Individuelle Grabplatte möglich (bodengleich, Maße je nach Variante)
Poliertes Material Bei vielen Rasengrab-Grabplatten ausdrücklich verboten
Schrift Bei bestimmten Varianten nur vertieft
Wichtig (Satzung): Für bodengleiche Grabplatten bei rasen-gepflegten Reihengräbern und bestimmten Wahlgrab-Varianten gilt: nicht poliert und nur vertiefte Schrift.
Definition/Pflege Rasengrabstätte: § 19 Abs. 1; Grabschmuck-Regeln: § 19 Abs. 4; Grabplatte möglich: § 19 Abs. 5; Polierverbot & vertiefte Schrift: § 27 Abs. 5–6; Maße (je nach Variante): § 27 Abs. 5–7.
Praxis-Hinweis: Weil die Fläche gemäht wird, muss die Grabplatte fachgerecht bodengleich gesetzt werden (keine Mähkanten / keine Stolperkanten). Das ist kein „Extra“, sondern Teil der sauberen Ausführung.
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Reihengrabstätte (Erd oder Urne)

Basis-Option
Reihengrabstätten werden der Reihe nach belegt; die Lage wird von Amts wegen bestimmt. Sie werden im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt und sind nicht verlängerbar.
Lage Nicht frei wählbar
Laufzeit Entspricht der Ruhefrist
Verlängerung ✗ Nicht möglich
Abräumen nach Ablauf Hinweis mind. 6 Monate vorher im Grabfeld
Grabmal Genehmigung + TA‑Grabmal / Abnahmebescheinigung
Wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Nach Ablauf (bzw. Entziehung/verzicht) werden Grabmale/Einfassungen von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.
Reihengrab-Definition & keine Verlängerung: § 15 Abs. 1; Ende mit Ablauf der Ruhefrist: § 15 Abs. 3; Hinweis 6 Monate vorher: § 15 Abs. 5; Abräumen/Übergang Eigentum: § 29 Abs. 2; Genehmigung & TA‑Grabmal: § 25–26.
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Ihr Steinmetz für Bergen-Enkheim:
Kurze Wege, Lokale Expertise

Warum in die Ferne schweifen? Unser Meisterbetrieb liegt im direkt angrenzenden Fechenheim, nur wenige Fahrminuten von den Friedhöfen Bergen (Marktstraße) und Enkheim (Neuer Weg) entfernt. Wir verbinden persönliche Nähe mit exaktem Wissen über die besonderen Vorschriften Ihres Stadtteils.

  • Schnell vor Ort in Bergen & Enkheim

    Wir sind keine anonyme Internetfirma, sondern Ihre Nachbarn. Ob für eine Beratung am Grab oder spätere Nachbeschriftungen: Wir sind in 10- Minuten bei Ihnen. Keine Anfahrtskostenpauschalen im Frankfurter Osten.

  • Spezialisten für die 30-Jahre-Frist

    Bergen-Enkheim hat teils längere Ruhefristen (30-35 Jahre) als das übrige Frankfurt. Wir garantieren Fundamente und Steine, die diese langen Zeiträume sicher überdauern, und kümmern uns um den passenden Grabmalantrag.

  • Kenner der Bodenbeschaffenheit

    Ob der historische Boden in Bergen oder das offenere Gelände in Enkheim: Wir wissen genau, welche Materialien und Befestigungen notwendig sind, damit das Grabmal auch nach Jahrzehnten nicht absackt.

Erfahrungen

Was unsere Kunden sagen

Ratgeber

Grabstein-Ratgeber für Bergen-Enkheim

Wenn Sie in Bergen-Enkheim einen Grabstein planen (z. B. für den Friedhof Bergen-Enkheim), helfen wir Ihnen mit einer klaren Übersicht zu Kosten, Friedhöfen und den aktuellen Frankfurter Vorschriften (Stand 2026). In Ruhe, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Expertenwissen für Bergen

Friedhof Bergen (Marktstraße): Historisch, Eng & Traditionell

Der Friedhof Bergen ist der älteste noch genutzte Friedhof Frankfurts (seit 1825). Er unterscheidet sich grundlegend vom modernen Enkheimer Friedhof: Hier gibt es keine Rasengräber, sondern klassische Grabkultur in historischem Ambiente. Das stellt besondere Anforderungen an uns Steinmetze.

01

Lange Ruhefristen (bis 40 Jahre)

Durch alte Verträge gelten hier oft deutlich längere Laufzeiten als in Frankfurt üblich. Während Urnen meist 20 Jahre ruhen, können Erdwahlgräber (besonders gemauerte Grüfte) 30 bis 40 Jahre laufen. Ihr Grabmal muss diese Zeit statisch sicher überstehen.

02

Millimeterarbeit bei der Zufahrt

Das historische Eingangstor ist nur ca. 1,35 Meter breit. Große LKW-Kräne müssen draußen bleiben. Wir nutzen spezielle Schmalspur-Raupen und Portalkräne, um auch schwere Steine sicher durch die engen Wege der Altstadt zu manövrieren, ohne Schäden zu hinterlassen.

03

Nur traditionelle Grabarten

Wichtig für Ihre Planung: Auf dem Friedhof Bergen gibt es keine pflegefreien Rasengräber. Zulässig sind ausschließlich individuell gestaltete Wahlgräber (Erd- oder Urne) mit Einfassung. Wer ein Rasengrab sucht, muss auf den Friedhof Enkheim (Neuer Weg) ausweichen.

04

Genehmigung "Bezirk Ost"

Trotz der dörflichen Struktur läuft die Verwaltung zentral über den Friedhofsbezirk Ost. Wir kümmern uns um die Einreichung der technischen Zeichnungen und wissen genau, welche historischen Gestaltungsvorgaben in der Marktstraße gelten.

Friedhof-Datenblatt BER-MARKT-1825
Adresse Marktstraße 87b
Charakter Historisch, Ummauert
Ruhefrist (Sarg) 30 bis 40 Jahre (!)
Rasengräber? NEIN (Nur Enkheim)
Zugangstechnik Nur Kleingerät möglich
Trauerhalle Sehr klein (10 Plätze)
Parkplätze Extrem begrenzt

Logistik-Hinweis: Aufgrund der engen Parksituation in der Marktstraße empfehlen wir Beratungstermine bei uns in Fechenheim (großer Parkplatz), statt direkt am Friedhofstor.

Expertenwissen für Enkheim

Friedhof Enkheim (Neuer Weg): Boden, Frost & Sicherheit

Während in Bergen der Fels dominiert, liegt der Friedhof Enkheim im Ausläufer des "Rieds". Das bedeutet: Feuchter Boden und hohe Frostgefahr. Ein Grabmal muss hier technisch anders gegründet werden als im restlichen Frankfurt.

01

Problemzone "Enkheimer Ried"

Der Boden im Neuen Weg ist oft lehmig und speichert Wasser. Im Winter führt das zu "Frosthub"—der gefrorene Boden drückt schlecht gegründete Steine nach oben und lässt sie kippen. Wir nutzen hier spezielle Tiefenfundamente, die unter die Frostgrenze reichen.

02

Spezialfall Rasengräber

Enkheim bietet viele "pflegefreie" Rasengräber an. Hier sind stehende Steine oft verboten. Wir fertigen Liegesteine und Pultsteine, die exakt so in den Rasen eingelassen werden, dass die städtischen Rasenmäher sie nicht beschädigen, die Inschrift aber lesbar bleibt.

03

Alte Familienrechte (40 Jahre)

In Enkheim gibt es viele alte Wahlgrabstätten mit Verträgen, die noch auf 40 Jahre laufen. Wir sind spezialisiert auf die Sanierung dieser historischen Grabanlagen und fügen Zweitinschriften so hinzu, dass sie optisch perfekt zur ursprünglichen Schrift passen.

04

Effiziente Logistik

Anders als im engen Bergen können wir in Enkheim (Neuer Weg) mit schwererem Gerät arbeiten. Das spart Arbeitszeit beim Versetzen großer Findlinge oder Einfassungen. Diesen Kostenvorteil geben wir in unserer Kalkulation direkt an Sie weiter.

Standort-Analyse ENK-RIED-56
Lage Neuer Weg 56
Bodenklasse Feucht / Lehmig (Ried)
Frostgefahr Hoch (Senkungsrisiko)
Zugänglichkeit Gut (LKW möglich)
Besonderheit Urnenwände & Rasenfelder
Fundament-Empfehlung Frostsichere Tiefe
Wasseranschluss Vorhanden / Kurze Wege

Technische Warnung: Standard-Betonplatten "schwimmen" auf diesem Boden oft weg. Wir garantieren in Enkheim eine verdichtete Gründung, damit Sie in 5 Jahren keine teuren Richtarbeiten bezahlen müssen.

Rechtssicherheit in Bergen‑Enkheim

Friedhofsordnung verstehen Für Friedhof Bergen & Friedhof Enkheim. Was Sie wissen sollten
(ohne Juristendeutsch)

Grabmale und Grabausstattung unterliegen in Frankfurt klaren Regeln. Das ist nicht Willkür, sondern dient Würde, Sicherheit und einem geordneten Gesamtbild. Für Friedhof Bergen und Friedhof Enkheim ist besonders wichtig: Für Erdbestattungen gilt dort eine längere Ruhefrist von 35 Jahren.

Quelle: Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main, Amtsblatt 24.12.2024 Nr. 52, in Kraft ab 01.01.2025 (§ 40). Offizielles Dokument

§11 & §16: 35 Jahre Ruhefrist in Bergen/Enkheim, und was das fürs Nutzungsrecht bedeutet

Friedhofsordnung (gültig ab 01.01.2025)

Die Regel (kurz):

Auf den Friedhöfen Bergen und Enkheim beträgt die Ruhefrist für Erdbestattungen 35 Jahre. Innerhalb dieser Zeit darf die Grabstelle nicht erneut belegt werden.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2. Hinweis: § 11 Abs. 2 nennt zusätzlich auch Rödelheim.

Was heißt das praktisch? (Ruhefrist vs. Nutzungsrecht)

Ruhefrist ist die Sperrzeit für eine erneute Belegung (§ 11 Abs. 1). Davon zu unterscheiden ist das Nutzungsrecht (die “Laufzeit” des Grabrechts bei Wahlgräbern).

Wahlgrabstätten werden grundsätzlich für 25 Jahre verliehen. Gilt jedoch eine längere Ruhefrist (wie z. B. die 35 Jahre in Bergen/Enkheim für Erdbestattungen), wird das Nutzungsrecht für 40 Jahre eingeräumt.

Quelle: § 16 Abs. 1 (25 Jahre; bei längerer Ruhefrist 40 Jahre), i. V. m. § 11 Abs. 2.

Wichtig zu wissen:

Reihengrabstätten werden “im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt” und können nicht verlängert werden. Wahlgrabstätten können (unter den Voraussetzungen der Satzung) verlängert werden.

§ 15 Abs. 1; § 16 Abs. 6.

Das bedeutet für Sie in Bergen‑Enkheim: Wir klären mit Ihnen, ob es sich um ein Reihen- oder Wahlgrab handelt, welche Laufzeit (25/40 Jahre) gilt und welche Optionen zur Verlängerung bestehen. (§ 11, § 15, § 16)

§19 & §27: Rasengrabstätten in Bergen/Enkheim. Grabplatten, Maße, Polierverbot & Schrift

Friedhofsordnung (gültig ab 01.01.2025)

Die Regel (kurz):

Eine Rasengrabstätte ist eine Wahl- oder Reihengrabstätte, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten wird. Je nach Grabart sind dort bodengleiche Grabplatten in festen Maßen zulässig.

Für bestimmte Konstellationen schreibt die Satzung ausdrücklich vor: Grabplatten dürfen nicht aus poliertem Material sein und es sind nur vertiefte Schriften zugelassen.

Rechtsgrundlagen: Definition/Unterhaltung Rasengrabstätte (§ 19 Abs. 1). Grabplatte möglich (§ 19 Abs. 5). Maße/Polierverbot/Schrift je nach Fall (§ 27 Abs. 5–7; Polierverbot + vertiefte Schrift in § 27 Abs. 5–6).

Welche Varianten gibt es? (damit wir korrekt planen)

Die Satzung unterscheidet u. a. Rasengrabstätten mit zentraler oder individueller Ablagemöglichkeit für Grabschmuck (§ 19 Abs. 1). Entsprechend unterscheiden sich auch Details zur zulässigen Grabplatte (z. B. Maße).

  • Reihengrabstätte als gepflegte Rasenfläche: Grabplatte bis 0,45 m × 0,45 m, Stärke ab 0,08 m; nicht poliert; nur vertiefte Schrift. (§ 27 Abs. 5)
  • Wahlgrabstätte als gepflegte Rasen-/Wiesenfläche (z. B. Rasenfeld mit zentraler Ablage oder Trauerhain): Grabplatte bis 0,65 m × 0,65 m, Stärke ab 0,08 m; nicht poliert; nur vertiefte Schrift. (§ 27 Abs. 6)
  • Rasenwahlgrabstätte mit individueller Ablage: Grabplatte 0,50 m × 0,50 m, Stärke 0,08 m. (§ 27 Abs. 7)

Hinweis: Das ausdrückliche “nicht poliert / nur vertiefte Schriften” steht in § 27 Abs. 5–6; § 27 Abs. 7 regelt Maße. Verbindlich ist der jeweilige Genehmigungsbescheid der Friedhofsverwaltung (§ 25).

Nicht zulässig (wo § 27 Abs. 5–6 gilt):

Poliertes Material bei Grabplatten

§ 27 Abs. 5–6

Zulässig (im Rahmen der Vorgaben):

Bodengleiche Grabplatte in erlaubten Maßen, mit vertiefter Schrift (wo vorgeschrieben)

§ 27 Abs. 5–6

Wichtig zu wissen:

Unabhängig von der Grabart gilt: Grabmale/Grabausstattung sind vor dem Einbringen genehmigungspflichtig. Dem Antrag sind u. a. Material und Fundamentierung beizufügen.

§ 25 Abs. 1–2; außerdem § 24 und § 27 Abs. 1.

Das bedeutet für Sie in Bergen‑Enkheim: Wir prüfen die konkrete Grabart (z. B. zentrale vs. individuelle Ablage) und planen Maße, Material und Schrift so, dass es genehmigungsfähig ist. (§ 19, § 27, § 25)

§24a: Naturstein nur mit Nachweis (ILO‑Übereinkommen Nr. 182)

Fassung gültig ab 01.01.2025

Die Regel (kurz):

Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne des ILO‑Übereinkommens Nr. 182 hergestellt wurden. “Herstellung” umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung bis zum Endprodukt.

Rechtsgrundlage: § 24a Abs. 1.

Wie kann der Nachweis erbracht werden? (Kurz erklärt)
  • EU/EWR/Schweiz: lückenlose Dokumentation, dass Herstellung ausschließlich in EU/EWR/CH erfolgt ist. (§ 24a Abs. 2 Nr. 1)
  • Unabhängige Organisation: schriftliche Erklärung inkl. unangemeldeter Kontrollen und Unabhängigkeit. (§ 24a Abs. 2 Nr. 2)
  • Wenn unzumutbar: Erklärung der letztveräußernden Person + Maßnahmen zur Vermeidung verbotener Ware. (§ 24a Abs. 2 Nr. 3)

In bestimmten Fällen ist kein Nachweis nötig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass Naturstein/Rohmaterial vor dem 01.03.2019 in das Bundesgebiet eingeführt wurde. (§ 24a Abs. 3)

Unsere Praxis:

Wir wählen Naturstein-Lieferwege so, dass die erforderlichen Nachweise nach § 24a erbracht werden können, und legen diese im Genehmigungsprozess vor.

§ 24a i. V. m. § 25 Abs. 2.

Das bedeutet für Sie: Das Grabmal ist nicht nur handwerklich hochwertig, sondern auch so dokumentiert, dass es genehmigungsfähig ist. (§ 24a, § 25)

Weitere wichtige Regelungen (Überblick)

Genehmigungspflicht & TA‑Grabmal (Standsicherheit)

Vor jeder Neueinbringung (oder Veränderung) von Grabmal, Einfassung oder sonstiger Grabausstattung ist ein Antrag in Textform zu stellen. Beizufügen sind u. a. Entwurf/Grundriss (mind. zweifach), Material und Fundamentierung.

§ 25 Abs. 1–2

Nach erteilter Erlaubnis darf unter Einhaltung der TA‑Grabmal eingebracht werden; anschließend ist der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung gemäß TA‑Grabmal vorzulegen.

§ 25 Abs. 3–4; § 26 Abs. 2

Zuständig ist die Friedhofsverwaltung, die durch das Grünflächenamt ausgeübt wird.

§ 3 Abs. 7

Gestaltung: Grabart, Maße und Umgebung

Welche Grabarten auf einem Friedhof ausgewiesen sind und welche Maße gelten, legt die Friedhofsverwaltung fest. Zusätzlich gilt immer: Die Gestaltung muss die Würde des Friedhofs wahren und zur Umgebung passen.

§ 14 Abs. 2; § 24 Abs. 1; § 27 Abs. 1–2

Schmuck, Blumen & Grabpflege (besonders relevant bei Rasen)

Bei Rasengrabstätten ist die Ablage von Grabschmuck grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt; das Stecken von Grabkreuzen ist nicht gestattet.

§ 19 Abs. 4

Zudem ist es grundsätzlich verboten, Rasengrabstätten zu dekorieren – ausgenommen Rasengrabstätten mit individueller Ablagemöglichkeit auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen.

§ 5 Abs. 2 Buchst. d

In Grabstätten im Trauerhain sind Grabpflege und Schmücken untersagt.

§ 20 Abs. 5

Umwelt- und Bodenschutz sind zu beachten; Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmittel sind nicht gestattet; nicht verrottbare Materialien sind nicht erwünscht.

§ 31 Abs. 5

Häufige Fragen zu Grabmalen in Bergen & Enkheim

Die Friedhöfe in Bergen (Marktstraße) und Enkheim (Neuer Weg) haben eigene Gesetze. Als Ihr direkter Nachbar in Fechenheim kennen wir die Tücken des Bodens und die Feinheiten der 35-Jahre-Regel.

Arbeiten Sie offiziell auf den Friedhöfen Bergen & Enkheim?
Ja, uneingeschränkt. Wir besitzen die Zulassung für alle Frankfurter Friedhöfe, sind aber aufgrund der Nähe (Fechenheim) fast wöchentlich in Bergen und Enkheim tätig.

Wir arbeiten eng mit der dortigen Genossenschafts-Verwaltung (Bezirk Ost) zusammen. Wir kennen die Friedhofswarte persönlich und wissen, wie wir Grabmalanträge formulieren müssen, damit sie in Bergen-Enkheim reibungslos genehmigt werden.
Lohnt sich der Weg von Bergen nach Fechenheim zu Ihnen?
Absolut. Wir sind nur ca. 5–8 Fahrminuten von Bergen-Enkheim entfernt (Einbiglerweg 5).

Ihr Vorteil: Im Gegensatz zur engen Bergener Altstadt haben wir hier große, kostenlose Parkplätze direkt vor der Tür und eine riesige Ausstellung, in der Sie Steine bei Tageslicht vergleichen können. Viele Kunden verbinden den Besuch bei uns mit einem Einkauf im Hessen-Center.
Was hat es mit der "35-Jahre-Frist" auf sich?
Das ist die wichtigste Besonderheit in Ihrem Stadtteil. Während in Frankfurt meist 20 Jahre Ruhefrist gelten, sind es in Bergen-Enkheim aufgrund alter Verträge oft 30 bis 35 Jahre für Erdbestattungen.

Die Konsequenz: Ein "Standard-Fundament" reicht hier nicht. Beton ermüdet. Damit der Stein nicht nach 25 Jahren schief steht (und Sie teure Reparaturen zahlen müssen), bauen wir in Bergen-Enkheim von Anfang an verstärkte Fundamente. Wir garantieren die Standsicherheit.
Mein Grab liegt im "Enkheimer Ried". Was muss ich beachten?
Der Friedhof Enkheim (Neuer Weg) hat in einigen Gewannen sehr feuchten, lehmigen Boden. Im Winter gefriert das Wasser im Boden und drückt Steine hoch ("Frosthub").

Wenn Sie hier am Fundament sparen, wackelt der Stein nach wenigen Wintern. Wir nutzen im Enkheimer Bereich spezielle Tiefgründungen, die bis unter die Frostgrenze reichen.
Darf ich polierte Steine verwenden?
Das kommt auf das Feld an:

Friedhof Bergen (Altstadt): Hier wird oft ein traditionellerer, handwerklicher Stil bevorzugt, aber polierte Steine sind in vielen Bereichen erlaubt.
Friedhof Enkheim (Rasenfelder): Hier herrscht oft ein strenges Verbot von polierten Oberflächen (§27). Die Steine müssen matt und handwerklich bearbeitet sein.

Wir prüfen vor dem Kauf immer den aktuellen Belegungsplan für Ihr spezifisches Grab, damit es keinen Ärger mit dem Amt gibt.
Wir haben ein altes Familiengrab (40 Jahre). Renovieren Sie auch?
Ja, das ist eine unserer Spezialitäten in Enkheim. Viele Familien nutzen Grabstellen über Generationen.

Wir bieten:
Zweitbeschriftungen: Wir passen die neue Schrift exakt an den Stil der Großeltern an.
Neufundamentierung: Wenn das alte Fundament nach 40 Jahren bröckelt, erneuern wir es, ohne den Stein zu beschädigen.
Reinigung: Wir entfernen Moose und Flechten professionell, sodass der Stein fast wie neu wirkt.
Kostet die Montage in Bergen-Enkheim extra?
Nein. Da wir direkt im benachbarten Fechenheim sitzen, berechnen wir keine Fern-Anfahrtspauschalen wie Anbieter aus dem Umland oder Internet-Shops.

Auch spätere Service-Gänge (z.B. zum Richten einer Einfassung nach einem starken Regen) erledigen wir auf dem "kurzen Dienstweg" oft kostenneutral oder sehr günstig.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Grabmal?
Rechnen Sie mit ca. 3–4 Monaten.

Das Nadelöhr ist oft die Genehmigung durch die Verwaltung und die Lieferzeit des Steins. Zudem muss sich bei Erdbestattungen in Bergen die Erde erst setzen (ca. 6–9 Monate), bevor wir schweres Gewicht darauf stellen dürfen – sonst sinkt der Stein sofort ein. Wir beraten Sie zum optimalen Zeitpunkt.
Warum nicht einfach online bestellen?
Online-Shops kennen den "Enkheimer Boden" nicht.

Wenn Sie online kaufen, erhalten Sie oft ein Standard-Fundament, das für trockene Sandböden gedacht ist, aber im feuchten Ried versagt. Wenn der Stein nach 3 Jahren kippt, ist der Online-Händler weg – und Sie zahlen hunderte Euro für die Reparatur.

Bei uns kaufen Sie die Standfestigkeits-Garantie für die volle Laufzeit gleich mit.
Ihr Weg zum passenden Grabmal

Beratung für Bergen & Enkheim: Nur 10 Minuten entfernt

Warum lange suchen? Unser Meisterbetrieb liegt direkt an der Grenze zu Enkheim. Besuchen Sie unsere große Ausstellung ohne Parkplatzsorgen und lassen Sie sich zu den Besonderheiten Ihres Friedhofs beraten.

Schugar Natursteine: Steinmetz-Fachbetrieb Einbiglerweg 5
60386 Frankfurt am Main
(Schnell erreichbar über Vilbeler Landstr. / Kilianstädter Str.)
Kostenlose Beratung buchen 069 413858