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Frankfurt

Grabsteinvorschriften Frankfurt am Main 2026: Friedhofsordnung, Genehmigung, Materialien und Gebühren

Ein Leitfaden von Schugar Natursteine: Was bei Grabmalen auf Frankfurter Friedhöfen rechtlich gilt, welche Materialien zulässig sind, wie der Genehmigungsweg funktioniert und wo die verbindlichen Gebühren der Stadt veröffentlicht werden. Maßgeblich sind die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main (in Kraft seit 01.01.2025) sowie die aktuelle Gebührenordnung. (ca. 10 Minuten Lesezeit)

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Grabmale auf einem Friedhof in Frankfurt am Main – Beratung durch Schugar Natursteine zu Grabsteinvorschriften

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Wichtiger Transparenzhinweis: Die Friedhofsordnung 2025 nennt 36 kommunale Friedhöfe; die aktuelle städtische Übersichtsseite nennt 37. Für Rechtsfragen stützen wir uns in diesem Beitrag auf die Satzung. Für die praktische Auswahl empfehlen wir zusätzlich die aktuelle Grabarten-Matrix der Friedhofsverwaltung. Dieser Beitrag fasst die amtlichen Regeln verständlich zusammen, ersetzt aber keine Einzelfallentscheidung.

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Kurzgesagt: Grabsteine in Frankfurt, die 5 wichtigsten Fakten auf einen Blick

Keine Zeit, den ganzen Leitfaden zu lesen? Hier sind die Antworten auf die häufigsten Suchanfragen unserer Kunden zur neuen Friedhofsordnung Frankfurt (Stand 2025/2026):

  • Genehmigung ist Pflicht: Jedes Grabmal muss vor der Aufstellung beim Grünflächenamt in Textform beantragt werden. Ohne Erlaubnis aufgestellte Steine müssen auf eigene Kosten entfernt werden.
  • Genehmigungsgebühren: Die amtliche Gebühr beträgt 135,00 € für stehende Grabmale (über 50 cm) und 101,00 € für kleine Steine und Grabplatten (bis 50 cm).
  • Strenge Materialnachweise (§ 24a): Für jeden Naturstein muss nachweislich belegt werden, dass er ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit (ILO 182) hergestellt wurde. Fehlt dieser Nachweis, wird der Antrag abgelehnt.
  • Standsicherheit (TA-Grabmal): Fundament und Verdübelung müssen exakt nach TA-Grabmal erfolgen und nach dem Aufstellen durch eine Abnahmebescheinigung belegt werden.
  • Rasengräber & Politur: Bei bodengleichen Platten in Rasen- und Wiesenbereichen sind polierte Oberflächen strikt verboten.

👉 Vertiefende Details zu den einzelnen Punkten, allen Friedhöfen und den exakten Grabmaßen finden Sie im nachfolgenden Leitfaden.

1. Einführung: Die städtischen Friedhöfe Frankfurts und die neue Friedhofsordnung 2025

Seit dem 01.01.2025 gilt in Frankfurt am Main eine neue Friedhofsordnung. Wer ein Grabmal, eine Einfassung oder eine sonstige Grabausstattung auf einem städtischen Friedhof neu einbringen oder sicherheitsrelevant verändern möchte, braucht vorab eine Erlaubnis in Textform. Außerdem verweist die Stadt bei Erstellung und Abnahme von Grabmalanlagen auf die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ (TA-Grabmal).

Für Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein gilt in Frankfurt zusätzlich das Verbot von Naturstein aus schlimmsten Formen von Kinderarbeit nach Art. 3 des ILO-Übereinkommens Nr. 182. Welche Nachweise dafür zulässig sind, regelt § 24a der Frankfurter Friedhofsordnung im Detail.

Zentrale Kontaktdaten der Abteilung Friedhofsangelegenheiten:

  • Grünflächenamt Stadt Frankfurt am Main, Abteilung Friedhofsangelegenheiten
  • Adresse: Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069 212 36480
  • E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
  • Servicezeiten: Mo–Do 8:00–12:00 Uhr & 13:00–15:00 Uhr | Fr 8:00–12:00 Uhr

Wer sich zu Grabsteinvorschriften in Frankfurt informieren möchte, sollte sich deshalb immer an drei Ebenen orientieren: an der Friedhofsordnung, an den amtlichen Formularen und an der konkreten Grabart auf dem jeweiligen Friedhof.

2. Übersicht der Friedhöfe in Frankfurt am Main

Die Frankfurter Friedhöfe werden vom Grünflächenamt verwaltet. Eine aktuelle Übersicht veröffentlicht die Stadt auf ihrer offiziellen Webseite. Dort finden sich auch die Grabarten-Matrix, die Öffnungszeiten und die Gebühren.

Der Hauptfriedhof Frankfurt

Der Hauptfriedhof (Eckenheimer Landstraße 194) ist der größte Frankfurter Friedhof. Er umfasst rund 70,1 Hektar, verfügt über circa 65.500 Grabstellen und rund 150 Sitzplätze in der Trauerhalle. Für ältere und mobil eingeschränkte Besucher gibt es einen kostenfreien Fahrdienst (Mo-Fr 9:30–15:00 Uhr, Telefon: 0151 2601 9667).

Die offizielle Anfahrt zum Hauptfriedhof erfolgt unter anderem über:

  • U-Bahnlinie U5 (Halt: Hauptfriedhof / Gießener Straße / Deutsche Nationalbibl.)
  • Buslinie 34 (Halt: Feuerwehrstraße)
  • Buslinie 32 (Halt: Deutsche Nationalbibliothek)
  • Buslinie 30 & Straßenbahnlinie 18 (Halt: Wasserpark)

Allgemeine Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe:

  • November bis Februar: 7:00 bis 17:00 Uhr
  • März und Oktober: 7:00 bis 18:00 Uhr
  • April und September: 7:00 bis 20:00 Uhr
  • Mai bis August: 7:00 bis 21:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: ab 9:00 Uhr

3. Zulässige Grabmalmaße & Formen in Frankfurt 2025/2026

Die Frankfurter Friedhofsordnung nennt keine pauschalen Maximalhöhen, die für alle Friedhöfe gleichermaßen gelten. Entscheidend sind vielmehr Grabart, Lage, Entwurf und die standsicherheitsrechtliche Prüfung. Für die Antragstellung gibt es getrennte Formulare für den „Grabmalantrag (klein)“ (bis 50 cm) und den „Grabmalantrag (groß)“ (ab 50 cm).

Verbindliche Mindeststärken laut Satzung (§ 27 Abs. 2)

📐
  • Liegende Grabmale: mindestens 0,08 m
  • Platten mit Stütze (bis 0,60 m × 0,50 m): mindestens 0,04 m
  • Stehende Grabmale bis 0,80 m Höhe: mindestens 0,12 m
  • Stehende Grabmale 0,80 m bis 1,10 m Höhe: mindestens 0,14 m
  • Stehende Grabmale 1,10 m bis 1,50 m Höhe: mindestens 0,16 m
  • Stehende Grabmale ab 1,50 m Höhe: mindestens 0,18 m

Hinweis: Die Abmessungen dürfen nicht über die Maße der Grabstätte hinausragen.

Sonderregeln für Rasen- und Wiesenbereiche

Für bodengleiche Grabplatten gelten besonders genaue Vorgaben:

  • Reihengrabstätte mit Rasenpflege: bis 0,45 m × 0,45 m, Stärke mind. 0,08 m
  • Wahlgrabstätte mit Rasen/Wieseneinsaat (z.B. Trauerhain): bis 0,65 m × 0,65 m, Stärke mind. 0,08 m
  • Rasenwahlgrabstätte mit individueller Ablage: 0,50 m × 0,50 m, Stärke 0,08 m

Wichtig: Bei bodengleichen Platten nach § 27 Abs. 5 und 6 sind polierte Materialien unzulässig und es sind nur vertiefte Schriften erlaubt.

4. Erlaubte Grabstein Materialien & Nachweise nach § 24a Friedhofsordnung

Grabmale müssen aus Materialien bestehen, die mit dem Friedhofszweck vereinbar sind (insbesondere Naturstein, Holz und Metall). Eine pauschale Verbotsliste enthält § 27 Abs. 1 nicht.

📜

ILO 182 / Kinderarbeit-Nachweis für Naturstein

Für Grabsteine aus Naturstein fordert § 24a der Friedhofsordnung zwingend den Nachweis, dass diese ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Lückenlose Dokumentation über die Herstellung in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz.
  • Schriftliche Erklärung einer unabhängigen Organisation (z.B. Zertifikate).
  • Erklärung der letztveräußernden Person (unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen).

Für Familien und Steinmetzbetriebe bedeutet das: Die Materialherkunft muss sauber dokumentiert sein, damit der Antrag in Frankfurt nicht scheitert.

5. Standsicherheit nach TA Grabmal: Technische Anforderungen in Frankfurt

Frankfurt verweist bei der Erstellung von Grabmalanlagen ausdrücklich auf die TA-Grabmal. Nach Erteilung der Erlaubnis darf das Grabmal nur unter Einhaltung dieser Vorgaben aufgestellt werden. Im Anschluss ist der Friedhofsverwaltung unaufgefordert eine Abnahmebescheinigung vorzulegen.

Zudem dürfen nur fachlich und betrieblich geeignete Unternehmen (wie eingetragene Steinmetzbetriebe mit Betriebshaftpflicht) tätig werden (§ 6 Abs. 1-3). Grabsteine müssen dauerhaft verkehrssicher gehalten werden.

6. Der Genehmigungsweg in Frankfurt – Schritt für Schritt

1

Grabart und Gestaltungsspielraum prüfen

Klären Sie anhand der Grabarten-Matrix, was zulässig ist.

2

Passendes Formular wählen

Nutzen Sie den „Grabmalantrag (klein)“ für Elemente bis 50 cm oder „(groß)“ für Grabmale ab 50 cm.

3

Antrag in Textform vorbereiten & einreichen

Der Entwurf mit Grundriss, Materialangaben und Fundamentierung muss mindestens zweifach beigefügt werden. Gebühren müssen beglichen sein.

4

Schriftliche Erlaubnis abwarten

Es gibt keine feste Bearbeitungsfrist. Erst nach Erhalt der Erlaubnis darf aufgestellt werden!

5

Aufstellung & Abnahmebescheinigung

Das Grabmal wird nach TA-Grabmal gesetzt. Danach ist unaufgefordert die Abnahmebescheinigung beim Grünflächenamt vorzulegen.

Achtung: Werden Grabmale ohne vorherige Erlaubnis eingebracht, müssen sie auf eigene Kosten unverzüglich entfernt werden (§ 25 Abs. 6).

7. Gebührenübersicht 2025/2026: Grabstein Kosten & Friedhofsgebühren Frankfurt

Die verbindlichen Gebühren für das Friedhofswesen ergeben sich in Frankfurt aus der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (gültig ab 01.01.2025). Für eine verlässliche Kostenplanung haben wir die wichtigsten amtlichen Gebühren für Sie zusammengefasst.

Hinweis: Alle nachfolgenden Beträge sind offizielle Verwaltungsgebühren der Stadt Frankfurt. Hinzu kommen stets die individuellen Kosten für den Steinmetz (Material, Handwerk, Aufbau) sowie das Bestattungsunternehmen.

Genehmigungsgebühren für Grabmale (Auszug 2025)

Leistung / Amtliche Gebühr
Gebühr (€)
Bemerkung
Genehmigung Grabmal > 50 cm
135,00 €
Stehende Grabmale; statischer Nachweis & TA-Grabmal Prüfung erforderlich
Genehmigung Grabmal ≤ 50 cm
101,00 €
Grabplatten, kleine Steine, Einfassungen (vereinfachtes Verfahren)
Ausgrabung / Umbettung (Sarg)
2.107,00 €
Administrative & praktische Ausführung nach Ruhefrist

Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren (Auszug 2025)

Grabart / Leistung
Nutzungsrecht
Gebühr 2025 (€)
Bestattungsgebühr (Erdbestattung)
-
1.659,00 €
Erdwahlgrab (Dauergrab, Einzel)
25 Jahre
1.855,00 €
Erdreihengrab
20 Jahre
1.182,00 €
Beisetzungsgebühr (Urnenbestattung)
-
1.046,00 €
Urnenwahlgrab (Erde)
25 Jahre
1.798,00 €
Urnenreihengrab (Erde)
20 Jahre
479,00 €
Urnenreihengrab im Trauerhain
20 Jahre
1.073,00 €
Nutzung der Trauerhalle (Kategorie A)
je 30 Min.
280,00 €

8. Spezialoptionen: Urnenkammern, Trauerhain & Trauerwald in Frankfurt

Frankfurt bietet neben klassischen Gräbern auch pflegearme und naturnahe Optionen an.

  • Urnenkammern: Eine besondere Form der Urnenwahlgrabstätte (Einzel-, Doppel- oder Mehrfachurnenkammern).
  • Rasengrabstätten: Für Erd- und Urnenbeisetzungen. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Bei zentraler Ablagemöglichkeit darf auf dem Grab selbst kein Schmuck abgestellt werden.
  • Trauerhain: Grabstätten an Bäumen (z.B. Parkfriedhof Heiligenstock, Friedhof Westhausen). Keine individuelle Bepflanzung erlaubt. Wahlgräber dürfen mit einer bodengleichen Platte gekennzeichnet werden.
  • Trauerwald: Eine reine Urnenwahlgrabstätte nahe an Bäumen (Waldfriedhöfe Oberrad & Goldstein). Pro Grabstätte darf nach der Satzung nur eine Urne beigesetzt werden.

9. Warum sich lokale Vorschriften schwer vergleichen lassen

Viele Angehörige vergleichen Kosten und Regeln in der Rhein-Main-Region. Wichtig ist jedoch: Friedhofsregeln, Genehmigungswege und Gebühren werden strikt kommunal geregelt. Aussagen aus Offenbach oder Hanau lassen sich nicht auf Frankfurt übertragen. Verlassen Sie sich bei der Planung in Frankfurt immer ausschließlich auf die Satzungen des Frankfurter Grünflächenamtes.

10. FAQ Frankfurt 2026 – Häufig gestellte Fragen zu Grabsteinen

Brauche ich in Frankfurt immer eine Genehmigung für ein Grabmal?

Ja. Vor jeder Neueinbringung eines Grabmals, einer Einfassung oder einer sonstigen Grabausstattung ist ein Antrag in Textform erforderlich. Das gilt auch für sicherheitsrelevante Veränderungen.

Wie lange dauert die Genehmigung eines Grabmals in Frankfurt?

Die Friedhofsordnung nennt keine feste Bearbeitungsfrist. Verbindlich ist nur, dass die schriftliche Erlaubnis vorliegen muss, bevor ein Grabmal eingebracht wird. Stellen Sie den Antrag also rechtzeitig.

Welche Nachweise brauche ich für Naturstein?

Es ist ein Nachweis nach § 24a erforderlich (Ausschluss schlimmster Kinderarbeit). Dies kann eine EU-/EWR-Dokumentation, die Erklärung einer unabhängigen Organisation oder der letztveräußernden Person sein.

Darf mein Grabmal poliert sein?

Bei bodengleichen Grabplatten nach § 27 Abs. 5 und 6 (Rasen/Wiese) sind polierte Materialien unzulässig. Für andere Grabarten hängt dies vom Einzelfall und Entwurf ab.

Was passiert, wenn ein Grabmal ohne Genehmigung aufgestellt wird?

Das Grabmal muss von der nutzungsberechtigten Person auf eigene Kosten unverzüglich entfernt werden.

Ist eine anonyme Gestaltung möglich?

Ja. Die Satzung erlaubt, Grabstätten zum Zeitpunkt der Bestattung anonym zu gestalten (ohne Grabmal oder Namenskennzeichnung).


Amtliche und städtische Quellen

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Über den Autor

Sebastian Schugar

Sebastian Schugar führt Schugar Natursteine in dritter Generation und ist selbst tief verwurzelter Frankfurter. Als anerkannter Experte für das Friedhofswesen in der Mainmetropole kennt er die Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheiten und strengen Vorgaben auf allen städtischen Frankfurter Friedhöfen aus jahrzehntelanger, täglicher Praxis. Er verfolgt die regionalen Entwicklungen rund um die Friedhofsordnung und behördliche Genehmigungsverfahren stets aus erster Hand. Sein persönliches Anliegen ist es, Familien in der schweren Zeit der Trauer zielsicher und ehrlich durch den Dschungel aus rechtlichen Vorschriften, amtlichen Genehmigungen, Materialnachweisen nach § 24a und TA-Grabmal-Vorgaben zu navigieren. Mit über 75 Jahren Firmentradition im Rücken steht er für eine transparente, empathische und absolut rechtssichere Beratung.

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Wir beraten Sie persönlich zu allen Gestaltungsmöglichkeiten nach der neuen Friedhofsordnung 2025. Vom Entwurf über den Materialnachweis (§ 24a) bis zur fachgerechten Aufstellung nach TA-Grabmal – wir begleiten Sie sicher durch den Genehmigungsprozess. Vertrauen Sie auf über 75 Jahre Tradition.

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Zuletzt aktualisiert: 15. März 2026

Quelle: Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt (ab 01.01.2025), über 75 Jahre Erfahrung Schugar Natursteine

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